Keine kommunale Wärmeplanung?
Am 17.11.2023 beschloss der Bundestag das Wärmeplanungsgesetz („Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“). Hier wird im § 4 die Pflicht einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung vorgegeben. Dazu gab es ein Fördermittelprogramm, das 90prozentige Förderung ermöglichte. Die Antragsfrist endete am 31.12.2023. Unsere Fraktion wollte nun wissen, ob die Verwaltung einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Der Bürgermeister F. Nase (CDU) erklärte in der Gemeinderatssitzung am 12.12.2023, dass dazu keine Mittel im Haushalt eingestellt waren. Auch führte er aus, dass er solche Fördermittel nur als Kostentreiber ansieht. Weiterhin erläuterte er, dass die Gemeinde Barleben rechtlich nicht verpflichtet wäre, so etwas zu tun und zu keiner der im Gesetz genannten Größenklassen (Einwohnerzahl) gehören würde, die einen Wärmeplan vorlegen müssen, außerdem gäbe es in Barleben ja schon Wärmenetze.