Kategorie: Gemeinderat

Gemeinderat Juli 2021

  1. Mietreduktion für Vereine und Gewerbetreibende wegen Corona?
  2. Luftreinhaltung in Kitas und Schulen?
  3. Angepasste Straßenausbaubeitragssatzung
  4. 1,66 Mio € gemeindliche Förderung für FSV Barleben

In den letzten anderthalb Jahren fanden die Ratssitzungen Corona-bedingt in der Mittellandhalle, jedoch ohne Videoaufzeichnungen statt. Nun, wieder im gewohnten Gemeindesaal, wurde aber auch nicht aufgezeichnet. Die Antwort des Bürgermeisters (BM) auf unsere Nachfrage war…“er wolle sich mal erkundigen“…. Vor Ort: Zwei Besucher, keine Videoaufzeichnung, keine freie Presse.

Woher bekommen die Bürger nun Informationen über dort getroffene kommunalpolitische Entscheidungen und die Aktivitäten ihrer gewählten Kommunalpolitiker?  Vom BM selbst, über die Internetseiten der Gemeinde, dem Gemeindeblatt Mittellandkurier oder über die Volksstimme, die zwar nicht personell anwesend war, sich aber später beim BM erkundigte und dann berichtete (und über manche Dinge auch nicht)! Spätestens hier wird klar, dass von einer ungefärbten Information der Bürger, wie bei Einführung des GemeinderatsTV vollmundig verkündet, keine Rede sein kann. Auch aus diesem Grund einige Ausführungen zu 3 Anträgen unserer Fraktion und wichtigen Beschlüssen:

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Breitbandausbau – aktueller Stand

Seit Jahren fordert unsere Fraktion das Thema Breitbandausbau in Barleben effektiver und schneller voranzutreiben. Gerade in der jetzt aufgetretenen Pandemie, in der Homeoffice und digitale Bildung unumgänglich sind, zeigt sich die Notwendigkeit eines schnellen Internetanschlusses umso deutlicher. Interessierte Barleber Bürger erwarten zu diesem Thema kontinuierlich informiert zu werden. Leider kann die Aktivität des Bürgermeisters F. Nase (CDU) diesbezüglich nur als mangelhaft eingeschätzt werden, deshalb hier durch uns einige aktuelle Ausführungen.

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Unfassbar-Gemeinde Barleben kündigt Familienservicecenter!

Ich kann es immer noch nicht fassen, dass dem LIBA-Verein gekündigt wurde – und noch dazu in Corona Zeiten!
An der Kündigung der Geschäftsstelle hängt jahrelange ehrenamtliche Aufbauarbeit und inzwischen auch Arbeitsplätze sowie eine kostenlose Unterstützung von Familien. Was dieser Verein mit seinen Ehrenamtlichen und Mitarbeitern alles für Kinder, Familien und Jugendliche leistet, sucht in Barleben und Umgebung seines gleichen. Der Verein mit seinem Familienservicecenter ist ein Aushängeschild für die Gemeinde Barleben. Für sein Engagement wurde er mehrmals ausgezeichnet. Der Verein erfüllt eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge „im sozialen Bereich“, wenn dieses offiziell von der Mehrheit im Gemeinderat auch nicht anerkannt wird.

Abgesehen davon ist der LIBa e.V., der einzige gemeinnützige Verein der überhaupt (auch unter Abzug der Mietförderung) eine derart hohe Miete an die Gemeinde zahlt.
Die Ungerechtigkeit im Umgang mit dem LIBa e.V. in Barleben ist für mich als Gemeinderätin unerträglich, und macht mich wütend! Anstatt den Verein seitens der Gemeinde zu unterstützen, wurden ihm seit seiner Existenz nur Steine in den Weg gelegt – angefangen bei dem Rauswurf aus dem vom LIBa e.V. aufgebauten Familienzentrum 2011 und nunmehr 2020 die Kündigung des Mietvertrages für die Geschäftsstelle/ das Familienservicecenter!

Die Begründung unglaublich: Obwohl sich bestätigt hat, dass die Bürofläche kleiner ist, als im Mietvertrag steht, sollte der Verein jetzt sogar für noch mehr Quadratmeter Miete zahlen. Verkehrte Welt!

Die an den Haaren herbeigezogene Begründung zur Kündigung des LIBA-Vereins, stützt sich ausschließlich auf eine konstruierte Interpretation des Mietvertrages seitens der Gemeindeverwaltung.
Wie hätten Sie sich als Mieter bzw. Vermieter bei einem strittigen Mietvertrag verhalten?
Bei einer derart drastischen Auswirkung eines solchen Beschlusses „Kündigung des Vereins in Corona Zeiten“, der den Verein in eine existenzielle Notlage bringt, hätte ich in der Funktion eines Bürgermeisters hierzu im Vorfeld eine gerichtliche Klärung herbeigeführt – so, wie es bislang seitens der Gemeinde in der Rolle als Vermieter auch immer üblich war!
„Unrecht“ wird nicht durch demokratischen Mehrheitsbeschluss eines Gemeinderates zu „Recht“.
Unsere Fraktion Freie Wählergemeinschaft/ GRÜNE hatte in allen Ausschüssen und im Gemeinderat vehement versucht, die Kündigung des LIBa e.V. zu verhindert. Wir hatten beantragt, den Mietvertrag auf die tatsächliche Größe der Bürofläche anzupassen. Leider erfolglos. Alle Argumente wurden bei Seite geschoben. Ignoranz, Neid und Missgunst bestimmten die Debatten.

Wie nun weiter?

  • Mein Vorschlag wäre, dass das Familienservicecenter endlich als öffentliche Einrichtung der Daseinsvorsorge anerkannt wird und einen Nutzungsvertrag für seine Räume erhält, der ihn – wie andere Vereine in Barleben auch – mietfrei stellt. Dieser Schritt ist längst überfällig.
  • Das Mindeste aber wäre, dass der Bürgermeister die Kündigung bis zu einer gerichtlichen Entscheidung über den strittigen Mietbetrag aussetzt und der LIBa e.V. eine Chance bekommt in und für Barleben und Umgebung weiterzuarbeiten.

 

Wie weiter mit der LiBa?

Welche Aufgaben der LiBA-Verein wahrgenommen hat und immer noch wahrnimmt, kann auf dessen Homepage verfolgt werden. Im Gegensatz zu vielen anderen Vereinen, dient dieser der Allgemeinheit, in dem z.B. schon Kinder an eine gesunde Lebensweise herangeführt werden. Aus diesem Grund können für seine wichtige Arbeit auch Fördermittel eingeworben werden. Das Büro des Vereins befindet sich (noch!) in der Villa am Bahnhof, welche der Gemeinde gehört.
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde (im nichtöffentlichen Teil) der Mietvertrag der Gemeinde mit dem LiBA-Verein durch Beschluss des Gemeinderates gekündigt. Einige Details sind aus dem hier angehängten Pressebericht zu entnehmen, können aber leider nicht näher erläutert werden,

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Barleben, Schlusslicht beim kommunalen Breitbandausbau?

Bereits ab September 2018 wurden die Bürger in Barleben gebeten, ihre Bereitschaft für den Anschluss an ein geplantes kommunales Glasfasernetz zu erklären. Fördermittel des Bundes stehen bereit und das Telekommunikationsunternehmen DNS-Net erhielt nach Ausschreibung den Zuschlag zu dessen Ausbau. Voraussetzung für die Umsetzung des Projekts ist ein wirtschaftlicher Betrieb.  Dieser setzt einen hoher Anschlussgrad, also möglichst viele dazu abgeschlossenen Vorverträge voraus. In manchen Gebieten der Gemeinde war die Bereitschaft zum Anschluss recht hoch, in anderen noch nicht ausreichend. Aus diesem Grund wurden nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber verschiedene Kleingebiete (Cluster) gebildet, in denen ein Ausbau wirtschaftlich schien.

Grün =förderfähiger Ausbau möglich („weiße Flecken“)

Danach hörte man monatelang nichts mehr von dem Projekt (s. hier Beitrag vom 24. 10. 2019). Ungeduld und Unverständnis der Bürger stiegen seitdem kontinuierlich an, da andere Unternehmen gleichzeitig sogar im Mitteilungsblatt der Gemeinde (Mittellandkurier) für einen privaten Anschluss warben. „Was ist mit dem versprochenen kommunalen Netz, für das ich einen Vorvertrag abgeschlossen habe?“ fragen sich viele Interessenten zu Recht. In der benachbarten Niederen Börde wird kräftig gebaut, das kommunale Netz soll hier bereits 2021 fertig sein. Auch in anderen umliegenden Gemeinden geht es vorwärts.

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Breitbandausbau – wieder nicht weiter

Die am 17.10. durchgeführte Sondersitzung des Barleber Gemeinderates zum Thema Breitbandausbau endete mit einem einstimmigen Auftrag an den Bürgermeister F. Nase (CDU): Die Beauftragung der Planungsleistung für den Ausbau bekannter, von den Bürgern stark nachgefragter Ortsteile (s.g. Cluster) sollte unverzüglich in Auftrag gegeben werden. Am 22.10. fand die nächste reguläre Gemeinderatssitzung statt. Der von unserer Fraktion geforderte TOP Breitbandausbau stand wieder auf der Tagesordnung. Auf Nachfrage, welche Aktivitäten der Bürgermeister hinsichtlich der Beauftragung der Planungsleistung schon unternommen hat, kam heraus: KEINE! Er müsse das erst überdenken, hätte aber den ganzen nächsten Tag dafür freigehalten.

Um den Arbeitsaufwand zu beurteilen, muss man folgendes wissen. Von der Stabsstelle Breitband des Landkreises wurden Herrn Nase als Reaktion auf unseren Beschluss vom 17.10. schon am 18.10. die dafür erforderlichen Unterlagen per mail zugesandt.

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Breitbandausbau wie weiter?

Der Barleber Gemeinderat hatte im letzten Jahr beschlossen, mit Fördermitteln ein kommunales Glasfasernetz bis in die Häuser zu verlegen, das dann vermietet und damit refinanziert wird. Der Vorteil dieser Strategie liegt auf der Hand. Alle Haushalte hätten die Möglichkeit eines kostenfreien Glasfaseranschlusses und wären nach 2 Jahren nicht mehr an einen bestimmten Netzanbieter gebunden, der seine Monopolstellung erfahrungsgemäß finanziell ausnutzt.
Nur ein solches durchgehendes Glasfasernetz (FTTH) und da sind sich alle (wirklichen) Fachleute einig, ist für die Bürger zukunftsträchtig. Zur Realisierung dieses Vorhabens haben sich Barleben und 7 umliegende Gemeinden zu einer Arge Breitband im LK Börde zusammengeschlossen. Der kommunale Netzausbau wurde öffentlich ausgeschrieben, der Zuschlag ging an die Firma DNS:NET.
Zwar werden zurzeit in Barleben auch von anderen Firmen wie z.B. Telekom oder MDDSL Glasfaserleitungen verlegt. Diese werden dann aber vom Verteilerkasten über Kupferkabel mit den Häusern verbunden (Vectoring). Das gleicht einem dünnen Flaschenhalssystem: Eine dicke Wasserleitung liegt auf der Straße, zu den Wohnungen zieht jedoch nur ein dünner Gartenschlauch. Die hohe Datenübertragungsrate des Glasfaserkabels wird anschließend vom Kupferkabel wieder stark limitiert!

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Eingeschränkte Fragemöglichkeit für Bürger

Am 1.7.2019 nahm der neu gewählte Gemeinderat in Barleben seine Arbeit auf. Auf der Tagesordnung stand die Wahl des Vorsitzenden (U. Korn, CDU) und seiner Stellvertreter sowie die Besetzung der Ausschüsse.
Mit 5 Mitgliedern ist unsere Freie Wählergemeinschaft nach der CDU zweitstärkste Kraft im Gremium und hat sich mit J. Brämer (Grüne) zur Fraktion FWG/Grüne zusammengeschlossen. Herr Brämer wurde zum 2. Stellvertreter von Herrn Korn gewählt.

Laut Kommunalverfassungsgesetz (KVG) musste auch eine Geschäftsordnung des neuen Gemeinderates beschlossen werden. Hier gab es kontroverse Auffassung zur Möglichkeit der Bürger im Gemeinderat und seinen Ausschüssen Anfragen zu stellen. Das KVG eröffnet zwar die Möglichkeit, dass Einwohner sowohl im Gemeinderat als auch in allen seinen Ausschüssen zu gemeindlich relevanten Themen Fragen stellen könnten.

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Mehr Befugnisse für Bürgermeister Nase?

Die Aufgaben des Bürgermeisters (BM) sind gesetzlich fixiert, jedoch wird sein Handlungsspielraum in einer vom Gemeinderat erlassenen Hauptsatzung geregelt. Kaum 5 Monate im Amt, schon gab es von Seiten Herrn Nase (CDU) und der CDU-Fraktion einen Antrag, diesen Handlungsspielraum umfangreich auszuweiten und bisherige Zuständigkeiten von politischen Gremien (Hauptausschuss/Gemeinderat) an ihn zu übertragen. Finanzielle Entscheidungs-Obergrenzen, sowie Personalbefugnisse (Einstellung) sollten stark erweitert werden.

Positiv ist, dass der Hauptausschuss bereits im Vorfeld Bestrebungen hinsichtlich erweiterter Personalbefugnisse eine klare Absage erteilt hat. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Personalausgaben in der Gemeinde z.Zt. bei ca. 8 Mio. €/a liegen und immer noch kein Personalentwicklungskonzept vorgelegt wurde. Leider fand das Ansinnen, die bis dato in Zuständigkeit des BM geltende Obergrenze von 25.000 € für Vergaben (Bau-, Planungs- und Dienstleistungsverträge) nicht mehr zu limitieren, im Gemeinderat am 13.12.2018 eine Mehrheit. Im Klartext: Es gibt für den BM jetzt keine Obergrenze mehr, soweit Vergaben von der Zentralen Vergabestelle oder der Kommunal IT-Union durchgeführt werden (neu: § 7 Abs. 1 Nr. 8, 2. Satz, Hauptsatzung)!

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FWG klagt Rederecht ein

Zuschauern der Sitzungen des Barleber Gemeinderates ist es vielleicht aufgefallen: Nicht jeder der Gemeinderäte durfte dort seine Meinung sagen! Eine im Jahr 2016 durch die CDU-Fraktion im Zusammenspiel mit dem Bürgermeister F.-U. Keindorff (FDP) beantragte Änderung der Geschäftsordnung war darauf ausgerichtet, das Rederecht der Gemeinderäte extrem zu beschneiden (siehe älterer Beitrag und dem Nachtrag).

Das Ziel dieser angeblichen Notwendigkeit war offensichtlich: Gemeinderäten die oft kritische Dinge äußern, sollte ein Maulkorb verpasst werden. Konkret führte das dazu, dass im günstigsten Fall nur noch 2 von 5 Mitgliedern unserer Fraktion pro Tagesordnungspunkt zu Wort kamen. Eine dritte Wortmeldung zur Sache wurde vom Gemeinderatsvorsitzenden Herrn U. Korn (CDU) mit Verweis auf die geänderte Geschäftsordnung nicht mehr zugelassen.
Das im Kommunalverfassungsgesetz verbriefte Recht jedes Gemeinderates, seine Ansicht zu kommunalpolitischen Themen öffentlich zu machen oder im Gremium Fragen und Anträge zu stellen, wurde dadurch ausgehebelt

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