Geplant: Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)

In eine „Anstalt“ kann man schnell kommen, kaum einer würde sich jedoch ohne gründliche Überlegungen selbst einweisen.

Was ist genau geplant? Innerhalb von 7 Tagen sollen ab nächster Woche die Ausschüsse und der Gemeinderat über die Bildung einer AöR in Barleben entscheiden. In diese Rechtsform sollen übergeben werden:

  • die gemeindeeigenen Wohnungen
  • der Komplex Mittellandhalle
  • andere Kultur- und Sportstätten + deren Management
  • der Bereich Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung (incl. Kindergärten, Schulen)
  • die Friedhöfe
  • der Wirtschaftshof
  • die Grünflächenpflege
  • das Erholungscenter Jersleber See

Warum das Ganze? Die Leitung des neuen Unternehmens wird „einfacher“: Eine Person (=Vorstand) sagt, wo es lang geht. Keine Ausschüsse, Ortschaftsräte oder andere Gewählte, die hier durch demokratische Abstimmung reinreden und die Ideen des Bürgermeisters (denn der Vorstand wird eine von ihm abhängige Person sein) gefährden könnten. Ein kleiner Verwaltungsrat (6 Personen) soll die Tätigkeit des Vorstandes überwachen. (In dieser Konstellation sind z.B. die Bankenkrisen zustande gekommen). Bezahlung, Neueinstellung, Entlassung, Management … hier kann man „sehr variabel“ reagieren. Ach so, nebenbei, da dieser Betrieb nicht wirtschaftlich arbeitet, soll unbegrenzt Geld aus der Gemeindekasse für Nachschub sorgen, obwohl sich dieser Betrieb, wie schon gesagt, dem Zugriff des Gemeinderates entzieht.

Ein Vergleich: Sie geben Ihrem Sohn Geld für die Gründung eines nichtwirtschaftlichen Unternehmens, er macht diesbezüglich nach Lust und Laune, was er will, sie dürfen ihm nicht reinreden. So lebt er unbekümmert in Saus und Braus, denn Sie kommen ja für die finanziellen Folgen auf. Würden Sie das tun? Und wie kann nun der Gemeinderat in den o.g. Bereichen noch die Interessen der Bürger oder Sportvereine vertreten? Auf die Antworten kommen Sie jetzt sicher selbst.

Wir werden uns das in den entsprechenden Sitzungen jedenfalls genau erläutern lassen!

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