Landkreis Börde hat Vergabepraxis im „System Keindorff“ geprüft

Worum ging es?

In der Hauptausschusssitzung am 17.6.2011 sind Unterlagen zur Vergabe von Bauleistungen in Höhe von mehr als 2 Mio. € (Dreifeldsporthalle in Barleben) als Tischvorlage (161 Seiten) „aus dem Ärmel gezogen“ worden ( Historie hier ansehen ).
Wegen der o.g. Angelegenheit hatte ich mich an die Kommunalaufsicht gewandt und jetzt Antwort erhalten ( Antwort hier ansehen ).

 

Rechtlich ist es also so:

  • Wichtige Vergabeunterlagen müssen mit der Einladung verschickt werden, Tischvorlagen sind grundsätzlich nicht zulässig.
  • Ein solcher Mangel kann geheilt werden, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder damit einverstanden sind.
  • Der Bürgermeister muss eine Sitzung unmittelbar nach Rüge der ordnungsgemäßen Ladung (in TOP 1) beenden

 

Recht haben sieht im Fall „Vergabe Dreifeldsporthalle“ also so aus:

  1. Die Ladung zur Sitzung war nicht ordnungsgemäß ergangen, Vergabeunterlagen nicht beigefügt.
  2. Da nicht alle stimmberechtigten Mitglieder anwesend waren (Vertreter der CDU fehlte), hätte dieser Mangel nicht geheilt werden können.
  3. Die ordnungsgemäße Ladung wurde durch ein Gemeinderatsmitglied in TOP 1 gerügt.
  4. Da der Bürgermeister seiner Pflicht zur Schließung der Sitzung nicht nachkam, sind alle in der Sitzung gefassten Beschlüsse grundsätzlich nichtig.

Das würde bedeuten, die Vergaben für die Bauleistungen hätten wiederholt werden müssen. Dies hätte peinliche Fragen hinsichtlich ausreichender Fachkompetenz für einen über 30 Millionen Euro umfassenden Haushalt 2011 und die damit verbundenen Investitionen in der Gemeinde Barleben aufgeworfen – und das will doch niemand oder?

Recht bekommen sieht deshalb so aus:

  1. Die Kommunalaufsicht bat die Gemeinde um das Protokoll der Sitzung.
  2. Es wurde nur ein Auszug der (noch unbestätigten!) Niederschrift übersandt, wichtige Dinge wie Anzahl und Namen der Anwesenden, sowie das Datum der Ausfertigung fehlen. Darin wurde protokolliert, ich hätte die Ladung nicht unter dem TOP 1 (Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung), sondern erst unter TOP 2 (Bestätigung der Tagesordnung) beanstandet.
  3. Die Kommunalaufsicht stellt daraufhin fest, dass unter diesen Bedingungen der Bürgermeister nicht in der Pflicht gewesen ist, die Sitzung zu beenden. Man wird aber den Sachverhalt zum Anlass nehmen und die Gemeinde auf die Rechtslage bzw. deren Beachtung hinweisen …

 

Was kann ich als Ratsmitglied nun noch tun?

  1. Ich werde Einwände zur Niederschrift vorbringen, da diese offensichtlich nicht der Wahrheit entspricht. Sie soll übrigens erst mit der Ladung zur Sitzung am 15.09.2011 (also nach 3 Monaten) verteilt werden. Das Gesetz schreibt jedoch hierfür „eine Frist von 30 Tagen, spätestens zur nächsten Sitzung“ vor. In diesem Fall wäre es also schon die 3 Sitzung danach!
  2. Bei künftigen Beschlussvorlagen als Tischvorlage werde ich ohne weitere Diskussion und gut gemeinte Kompromissvorschläge die ordnungsgemäße Ladung beanstanden, dies im Protokoll vermerken und zur Sicherheit noch einmal verlesen lassen.

 

„Böswillige“ Menschen könnten aufgrund dieser Zustände auf die Idee kommen, dass hier ein Netzwerk besteht und bewusst manipuliert und getrickst wird.

Sollte es so etwas tatsächlich auch in der Komunalpolitik geben?

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