Gemeinderat 29.9.2011, hier jetzt Teil 2

TOP Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Mehrgenerationenhauses am Standort Breiteweg 147
Das Konzept der Verwaltung sieht für dessen Betrieb einen freien Träger vor und benennt als einzigen Verein die Volkssolidarität als möglichen Gesellschafter einer noch zu gründenden gGmbH. Zu dem o.g. Beschluss lagen zwei weitere fraktionsübergreifende Anträge vor:
1. Antrag für die kostenlose Bereitstellung von Räumen mit dem Ziel einer Mehrgenerationenbetreuung für die Volkssolidarität (FDP, SPD/BBB, Linke), unterschrieben u.a. von Herrn Lüder, der zu dieser Zeit auch stellvertretender Vorsitzender der Volkssolidarität (VS) der Ortsgruppe Barleben war!
2. Antrag auf Errichtung eines gemeindlichen Mehrgenerationenhauses/Familienzentrum ohne vorherige Benennung des Trägervereins (Freie Wähler + Herr Lange, SPD).
Der Gemeinderat (GR) beschloss mehrheitlich die Gründung eines Mehrgenerationenhauses in Trägerschaft der VS. Unseren Vorschlag, den Trägerverein aus der Vielzahl der kompetenten Barleber Vereine erst nach Vorstellung deren Konzepte im Rahmen einer Ausschreibung und eines neutralen Prüfverfahrens zu ermitteln, wurde mit der Bemerkung abgelehnt: Seit wann schreiben wir so etwas aus, die Volkssolidarität hat die Kompetenz basta! Somit bekam Herr Lüder durch seine „Doppelfunktion“ Ratsmitglied und ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der VS (nach seinen Angaben, hat er diese Funktion kurz vor der Sitzung niedergelegt!) die Möglichkeit, die Vorzüge seines Vereines für die zu vergebende Aufgabe ausführlich zu erläutern. Keinem weiteren Verein wurde diese Möglichkeit eingeräumt. Dass die Volkssolidarität kein eigenes Konzept vorlegte, war für die Entscheidung des Rates ebenfalls belanglos.
Ich glaube nicht, dass sich die Mitglieder der Volkssolidarität der Ortsgruppe Barleben, welche durchschnittlich 65 bis 70 Jahre sind ohne zusätzliches Fachpersonal im Bereich Ernährungswissenschaften, Veranstaltungsmanagement, Gastronomie etc. im Rahmen eines Mehrgenerationenhauses betätigen können.
Ich glaube auch nicht, dass die Mitglieder der VS eine solche Aufgabe übertragen bekommen wollen und auch ausführen werden. Meiner Meinung nach wollten die Senioren lediglich neue Räume um das Seniorenessen und lieb gewonnen Seniorenveranstaltung weiterhin durchzuführen. Dies klang auch in meinen Pausengesprächen so an. Auf das Konzept der Volkssolidarität, welches man uns noch vorlegen wird, bin ich gespannt.

TOP Beschluss über die Gründung des Eigenbetriebes „Kommunale Dienste Barleben“
Der GR beschloss mehrheitlich die Gründung des Eigenbetriebes zum 01.01.2012. Gemäß der Betriebssatzung § 2 Gegenstand des Eigenbetriebes, werden ihm unter anderen folgende Aufgaben übertragen: Bewirtschaftung der im Eigentum der Gemeinde Barleben befindlichen Gebäude, einschließlich der Wohngebäude. Auf meine Frage, ob dies alle im Eigentum der Gemeinde befindlichen Gebäude betreffe antwortete Herr Meseberg: „Ja, alle Gebäude!
Weiter fragte ich:„Was ist unter Bewirtschaftung zu verstehen?“ Seine Antwort: „Dazu gehören die Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung der Gebäude und Anderes.“ Nachfrage: „Warum wurden die Ortschaftsräte gemäß § 87 Abs. 1 nicht angehört?“ Antwort: „Die Gründung des Eigenbetriebes hat nichts mit den Aufgaben oder Rechten der Ortschaftsräte zu tun und darum müssen diese auch nicht angehört werden.“
Ich sagte, dass diese Auffassung von Herrn Meseberg meiner Meinung nicht stimme, da den Ortschaftsräten gemäß Hauptsatzung § 13 Aufgaben und Rechte zur Erledigung übertragen wurden. Das betrifft die öffentlichen Einrichtungen in den jeweiligen Ortschaften, z.B. Schulen, Kindergärten, Dorfgemeinschaftshäuser und Sportstätten. Dies soll nun alles der Eigenbetrieb übertragen bekommen. Ich verwies auch auf den § 5 des Gebietsänderungsvertrages zur Gründung der Gemeinde „Mittelland“, in dem ebenfalls den Ortschaftsräten genau diese Aufgaben übertragen wurden.
Aus meiner Sicht verstößt die Beschlussfassung zur Gründung des Eigenbetriebes gegen den § 87 Abs. 1 der GO LSA. Diesen Sachverhalt habe ich auch mit Schreiben vom 11.10.2011 der Kommunalaufsicht mitgeteilt. Ich hoffe, dass dieser Beschluss wieder aufgehoben wird, damit sich die Gremien noch einmal intensiv mit der Betriebssatzung auseinandersetzten können. Mit der beschlossenen Satzung werden alle wesentlichen Aufgaben beim Eigenbetrieb konzentriert. Damit werden den Ortschaftsräten und Fachausschüssen wesentlichen Funktionen entzogen. Diese Gremien haben dann keine Möglichkeit mehr, ihre Fachkompetenz einzubringen und Kontrolle auszuüben. Wichtig zu wissen: In dem dann dafür zuständigen Eigenbetriebsausschuss beträgt die Anzahl der Gemeinderäte statt 20 nur noch 6! Endlich kennt „Mann“ im Vorfeld wieder die Abstimmungsergebnisse und kritische Diskussionen hören endlich auf. (Obwohl, nicht ganz – wir sind ja auch dabei!)
Der Rest der TOPs wurde am 13.10.2011 abgehandelt. Im Wesentlichen waren es lange Infovorlagen und die Begründung der Kostensteigerungen beim Bau der neuen Sporthalle. Über Letzteres wurde ja an dieser Stelle schon ausführlich berichtet (Beitrag hier ansehen).
Interessant in diesem Zusammenhang war die Antwort auf meine Frage, ob mit Ecole bereits ein Nutzungsvertrag abgeschlossen wurde und wie lange die Laufzeit ist? Noch sei kein Vertrag abgeschlossen, im Vertragsentwurf ist aber eine Laufzeit von 5 Jahren enthalten. Besonders stolz war Herr Keindorff darauf, dass sich dieser Vertrag automatisch verlängert, wenn ihn Ecole nicht kündigt (toll). Als Erinnerung an den Steuerzahler: Ausschlaggebende Entscheidung für den Sporthallenbau an dieser Stelle und in dieser Größe war das Konzept der Verwaltung, welches eine langfristige Nutzung und damit Finanzierung (Mieteinnahmen) dieser neuen „Sportarena“ durch die Ecole-Schulen vorsah!
Ich glaube, man muss das jetzt nicht weiter kommentieren…

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