Barleber Bürgermeister sucht „Begleitung“

„….Diese Person muss geeignet sein, den Bürgermeister im Bedarfsfall zu den Veranstaltungen (auch im Ausland) zu begleiten. Diese finden sehr häufig außerhalb der Normarbeitszeit sowie an Wochenenden statt. …Art und Umfang der Leistungen sowie der Ort der Leistungserbringung werden vom Bürgermeister im Einzelfall bestimmt…“ (Auschreibung hier ansehen)

Ein Schelm, wer dabei Hintergedanken hat? Urteilen Sie selbst.

Der Sachverhalt:
Der Bürgermeister F.-U. Keindorff (FDP) hatte vor Jahren im Gemeinderat eine „gute Bekannte“ und Parteifreundin, Frau Lydia K. (Physiotherapeutin), mit der er auch privat enge Kontakte pflegte.
Aus beruflichen und persönlichen Gründen zog diese nach einigen Jahren fort, Mann und Kind blieben in Barleben zurück. Da ihr neuer Arbeitsplatz nicht den erwarteten Erfolg brachte, aktivierte Frau K. die alte „Beziehung“ wieder, um sich einen neuen, gutbezahlten Job zu verschaffen. Herr Keindorff, der die Qualitäten von Frau K. und ihren persönlichen Einsatz noch zu schätzen wusste, war auch prompt zur Hilfe bereit. Dazu sollte 2011 eine neue Stelle in der Gemeindeverwaltung unter der Bezeichnung „KoordinatorIn für nationale und internationale Beziehungen“ geschaffen werden. Eine Ausschreibung wurde im Mitteilungsblatt der Gemeinde positioniert und die am besten geeignete Bewerberin von ihm schnell gefunden: Frau K.
Der Gemeinderat, der davon Wind bekam, lehnte dieses Ansinnen jedoch ab, sehr zum Ärger des Bürgermeisters. Erstaunlich war, dass Frau K. kurze Zeit später dann aber doch mit genau dieser Arbeitsaufgabe betraut wurde, am Gemeinderat vorbei, nämlich mit einem sogenannten „Dienstleistungsauftrag“. Auf eine Strafanzeige hin beschäftigte dieser Vorgang Staatsanwaltschaft, Kommunalaufsicht und Presse. Letztlich gab es zwar Kritik, aber eben nicht mehr. Dieser Dienstleistungsauftrag lief jetzt aus. Dann ist ja alles in Ordnung könnte man denken, aus Fehlern wird man wohl gelernt haben. Sehr erstaunt waren die Gemeinderäte jedoch, als aktuell wieder eine Ausschreibung dieser Dienstleistungen auftauchte, ganz diskret, nicht auf der Homepage der Gemeinde oder in der Presse, sondern in einem Internetportal, wo zumeist Bauleistungen ausgeschrieben werden. Und siehe da, es gab genau ein abgegebenes Angebot für die zu vergebene Dienstleistung, dass Angebot der jetzt freischaffenden Frau Lydia K.!
Am 16.7.2012 hatte der Hauptausschuss dann diesem Vertrag nur noch zuzustimmen.

Nun, zu welchem Urteil sind Sie gekommen?

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