Nach der Sanierung kommt die Rechnung

Breiteweg1_klDas Programm der Ortskernsanierung in der Ortschaft Barleben hat eine Laufzeit von 2001 bis 2017. Baustruktur und Straßen wurden in einem Gebiet von 31 Hektar neu geordnet, Straßen erneuert (allein hierfür ca. 18 Mio. €) und viele Hochbauten saniert. Bis jetzt sind 19,7 Mio. € investiert worden, davon 17,5 Mio. € aus dem Haushalt der Gemeinde, dazu kamen noch Landesfördermittel.
Pro Quadratmeter Grundstücksfläche wurden also im Sanierungsgebiet ca. 65 € investiert. Die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet waren zwar erst einmal von Straßenausbau- bzw. Erschließungsbeiträgen befreit, die Gemeinde ist jedoch per Gesetz verpflichtet, sie später an den entstandenen Kosten zu beteiligen. Da die Sanierung so gut wie beendet ist, folgt nun die „Rechnungslegung“ in Form von sogenannten Ausgleichsbeträgen. Teilweise soll dies auf freiwilliger Basis schon im nächsten Jahr passieren.

Was ist ein Ausgleichsbetrag?

Jedes im Sanierungsgebiet liegende Grundstück wird mit einer fiktiven, durch die Sanierung entstandenen Wertsteigerung (Quadratmeterpreis, gesamtes Grundstück!) bemessen. Die Höhe resultiert aus einem durch einen Gutachterausschuss des Landes empfohlenen Wert. Das komplexe Verfahren wurde am 7.11.2013 durch den Vorsitzenden des Gutachterausschusses in einer nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung erläutert:
In verschiedenen Richtwertzonen ist der Ausgangswert (2001) z.B. aus Grundstücksverkäufen ermittelt und auf einen nur sehr gering erhöhten Erwartungswert (2017, ohne Sanierung) hochgerechnet worden. Dem gegenüber steht ein Endwert nach der Sanierung, der über 2 gerichtlich akzeptierte Modelle ermittelt wurde. Dazu wurden Parameter wie Attraktivität, Infrastruktur, Bebauung, Verbesserung der Verkehrssituation etc. in unterschiedlicher Gewichtung in die Berechnung einbezogen. Die damit empfohlene Werterhöhung pro Quadratmeter Grundstücksfläche soll noch im Dezember 2013 durch den Gemeinderat bestätigt werden. Dann, so die Auskunft der Verwaltung, werden die einzelnen Eigentümer informiert und können sich gegenüber der Verwaltung äußern. Da von einem Mittelwert der Wertsteigerung ausgegangen wird, kann in begründeten Einzelfällen, so der Bürgermeister, auch davon abgewichen werden. Danach wird für jedes Grundstück ein Kostenbescheid verschickt. Sollten die Eigentümer damit nicht einverstanden sein, bleibt ihnen noch der Rechtsweg (Widerspruch, Klage – jedoch ohne aufschiebende Wirkung). Dann wird ein Bodenrichtwertgutachten beauftragt und geklärt, ob der Ausgleichsbetrag angemessen war.

Da die o.g. Sitzung nicht öffentlich stattfand, dürfen wir noch keine Zahlen nennen, werden dies aber zu gegebener Zeit hier nachholen. Eines kann jedoch schon jetzt gesagt werden: Sollte es bei den empfohlenen Werten bleiben (in die die getätigten Investitionskosten der Gemeinde nicht einflossen), wird nur ein sehr geringer Teil der Sanierungskosten zurück in den Gemeindehaushalt fließen.

Aktuelle Bodenrichtwerte find Sie hier.
Ausgleichsbeträge nach Brandenburger Modell finden Sie hier.

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