Der Prozess

DasFaultier
kein Verwaltungsmitarbeiter !

In Kafkas gleichnamigem Roman ging es für den Angeklagten Josef K. gar nicht gut aus. In der Strafsache AZ 3 Cs 564/14 (729 Js 18676/14) lief es für den Angeklagten Wolfgang Rost, Gemeinderat in Barleben wesentlich besser. Was war geschehen?

Herr Rost hatte im Mai 2014 seine Meinung zum Thema Gemeindehaushalt in diesem Blog missverständlich geäußert: „FUK … und seine Brotfresser in der Faultierfarm…“. Der Bürgermeister (BM) F.-U. Keindorff hatte daraufhin Anzeige wegen Beleidigung und Strafantrag gegen ihn erstattet. Nicht dass er Herrn Rost in einer der folgenden Gemeinderatssitzungen öffentlich gefragt hätte, wie er das meint, nein, der Dolchstoß folgte hinterrücks. Der BM fasste dies nämlich als Beleidigung seiner Verwaltungsmitarbeiter auf. Fürsorglich, wie er vorgibt zu sein, gedachte er sie durch eine solche Anzeige zu schützen. Als uns dies bekannt wurde, ist der Satz von Herrn Rost gelöscht worden. Damit war die Sache aber nicht erledigt, denn jetzt, ein Jahr später, folgte der Prozess. Vermutlich haben Staatsanwalt und Richterin aber erkannt, dass die Justiz hier zu politischen Zwecken instrumentalisiert werden sollte. Auch konnten keine äußeren Gemeinsamkeiten zwischen einem Faultier (s. Bild) und irgendeinem Verwaltungsbediensteten festgestellt werden. Wenn überhaupt, wäre eine strafrechtliche Ahndung wohl nur als üble Nachrede und Verleumdung möglich, sofern der Adressat unzweifelhaft ist.

Herr Rost stellte richtig, dass er dies nicht so gemeint hat. Letztlich wurde das Verfahren gegen eine Spende an eine gemeinnützige Einrichtung und mit der Auflage einer öffentlichen Richtigstellung (hier einsehen) eingestellt. Ein fader Beigeschmack bleibt jedoch. Der BM versuchte es nicht zum ersten Mal, durch Anzeigen politisch Verantwortliche mundtot zu machen (hier einsehen). Wahrscheinlich wäre ihm der Prozessausgang in Kafkas Roman lieber gewesen, aber zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat.

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