Der WWAZ zockt ab

WWAZ läuf voll 2Viele Bürger unserer Gemeinde werden zur Zeit mit einem besonderen „Weihnachtsgeschenk“ bedacht, einer Rechnung des WWAZ für ihre Trink- und Abwasseranschlüsse. Wer dachte „die habe ich doch schon zu DDR-Zeiten mit Eigenleistung selber bezahlt“, sieht sich jetzt eines besseren belehrt.  Was vor 1991 war gilt nicht, erst ab diesem Zeitpunkt wird man als „Neukunde“ beim WWAZ geführt.
Der Fakt, dass viele Bürger damals die für den Anschluss nötigen Arbeiten selbst ausführten, teilweise sogar beim Material aushalfen, zählt jetzt nicht mehr. Nun kann man vielleicht die Argumentation, dass auch sogenannte Altanschließer das neue Klärwerk zum Wohle unserer Umwelt nutzen nachvollziehen. Nicht so recht nachvollziehbar ist jedoch der Beitrag für die alten Trinkwasserleitungen und schon gar nicht, der für nicht angeschlossene Grundstücke, denn auch wer nicht angeschlossen ist, soll jetzt für einen fiktiven Anschluss zahlen.

Wie kam es zu diesen Bescheiden?

Die Verbandsversammlung des WWAZ hatte zwei Mal darüber abgestimmt und dem Ansinnen von dessen Geschäftsführer Jörg Meseberg solche Beiträge zu erheben eine Abfuhr erteilt. Auch der Verbandsvertreter Barlebens, Bernhard Niebuhr lehnte das Vorhaben zwei Mal ab. Nun hätte eigentlich die Kommunalaufsicht entscheiden müssen. Von dieser kam aber die Aufforderung, ein drittes Mal darüber abzustimmen. Da Herr Niebuhr verhindert war, nahm unsere Fraktionskollegin Ramona Müller als dessen Stellvertreterin an der Sitzung teil und lehnte den Herstellungsbeitrag II (für Altanschließer) wieder ab! Dieses Mal gab es aber eine Mehrheit für die Erhebung dieses Anschlussbeitrages und so werden jetzt die oben genannten Bescheide verschickt.

Teilweise (wie in Wolmirstedt) bekamen die Verbandsvertreter durch Beschluss des Gemeinde-/Stadtrates ein Votum, an das sie sich halten mussten. In Barleben war das nicht ganz so und deshalb jetzt ein politisches (Schau)Nachspiel: Die Gruppierungen SPD, Barleber Bürgerbündnis, UWG, Linke und FDP stellten nun einen gemeinsamen Antrag, Frau Müller als stellvertretende Verbandsvertreterin abzuwählen. Diesem Antrag wurde in geheimer Abstimmung in der Gemeinderatssitzung am 17.12.2015 mehrheitlich zugestimmt (13 ja, 8 nein). Die Hintergründe für das Abstimmungsverhalten von Frau Müller wurden von ihr in einer Erklärung zu Protokoll gegeben (hier ansehen), daraus kann sich jeder selbst ein Bild machen.
Auf Nachfrage informierte der Bürgermeister am 16.12.2015, dass er gegen sämtliche Bescheide des WWAZ zum Herstellungsbeitrag II für die gemeindeeigenen Grundstücke Widerspruch eingelegt hat. Die Begründung hierfür erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, so der Bürgermeister.

Zu diesem Thema gibt es auch ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BGH Urteil , Hinweis aus VS2015-12-18).

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