FWG klagt Rederecht ein

Zuschauern der Sitzungen des Barleber Gemeinderates ist es vielleicht aufgefallen: Nicht jeder der Gemeinderäte durfte dort seine Meinung sagen! Eine im Jahr 2016 durch die CDU-Fraktion im Zusammenspiel mit dem Bürgermeister F.-U. Keindorff (FDP) beantragte Änderung der Geschäftsordnung war darauf ausgerichtet, das Rederecht der Gemeinderäte extrem zu beschneiden (siehe älterer Beitrag und dem Nachtrag).

Das Ziel dieser angeblichen Notwendigkeit war offensichtlich: Gemeinderäten die oft kritische Dinge äußern, sollte ein Maulkorb verpasst werden. Konkret führte das dazu, dass im günstigsten Fall nur noch 2 von 5 Mitgliedern unserer Fraktion pro Tagesordnungspunkt zu Wort kamen. Eine dritte Wortmeldung zur Sache wurde vom Gemeinderatsvorsitzenden Herrn U. Korn (CDU) mit Verweis auf die geänderte Geschäftsordnung nicht mehr zugelassen.
Das im Kommunalverfassungsgesetz verbriefte Recht jedes Gemeinderates, seine Ansicht zu kommunalpolitischen Themen öffentlich zu machen oder im Gremium Fragen und Anträge zu stellen, wurde dadurch ausgehebelt

Da auch die Kommunalaufsicht in dieser Regelung keine Rechtsverletzung sah, hat unsere Fraktion dagegen Klage beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg in Form eines sogenannten Normenkontrollverfahrens erhoben (AZ 4K 24/17).
Leider verging viel Zeit bis zum Verhandlungstermin am 20.11.2018. Die Gemeinde wurde von Ihrem Rechtsanwalt Herrn B. Fricke vertreten, der natürlich ganz in derem Sinne argumentierte. Zum Erstaunen der Besucher auch dahingehend, dass diese Rede-Restriktionen ja gar nicht so gemeint wären, natürlich Fragen und Anträge immer gestellt werden könnten, der Vorsitzende des Gemeinderates die Geschäftsordnung nur nicht richtig anwendet, wofür er aber nichts könne.

(Hinweis: Herr Fricke nimmt oftmals an Gemeinderatssitzungen teil und berät den Vorsitzenden in allen rechtlichen Fragen.) Es ist zu vermuten, dass die vorsitzende Richterin, die selbst Gemeinderätin ist und die Praxis kennt, diese Einlassungen entsprechend gewertet hat.
Das Gericht hat letztlich entschieden, dass eine derart starke Beschränkung der demokratisch verbrieften Rechte der Gemeinderäte wie sie in Barleben praktiziert wurde unrechtmäßig ist, unserer Klage wurde stattgegeben. Ein guter Tag für die Demokratie und die Stärkung der Arbeit ehrenamtlicher Kommunalpolitiker!

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