Breitbandausbau – wieder nicht weiter

Die am 17.10. durchgeführte Sondersitzung des Barleber Gemeinderates zum Thema Breitbandausbau endete mit einem einstimmigen Auftrag an den Bürgermeister F. Nase (CDU): Die Beauftragung der Planungsleistung für den Ausbau bekannter, von den Bürgern stark nachgefragter Ortsteile (s.g. Cluster) sollte unverzüglich in Auftrag gegeben werden. Am 22.10. fand die nächste reguläre Gemeinderatssitzung statt. Der von unserer Fraktion geforderte TOP Breitbandausbau stand wieder auf der Tagesordnung. Auf Nachfrage, welche Aktivitäten der Bürgermeister hinsichtlich der Beauftragung der Planungsleistung schon unternommen hat, kam heraus: KEINE! Er müsse das erst überdenken, hätte aber den ganzen nächsten Tag dafür freigehalten.

Um den Arbeitsaufwand zu beurteilen, muss man folgendes wissen. Von der Stabsstelle Breitband des Landkreises wurden Herrn Nase als Reaktion auf unseren Beschluss vom 17.10. schon am 18.10. die dafür erforderlichen Unterlagen per mail zugesandt.

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Diese bestehen aus abgebildetem Formblatt, dessen Inhalt eigentlich für jeden aufgeweckten Fünftklässler verständlich ist und einer anhängenden Karte. Das Formblatt sollte mit einem Kreuz bei „Gemeinde Barleben“, einem bei „Planungsleistung“ und in einem Kästchen mit z.B. den Worten „beiliegende Cluster“, sowie der Unterschrift des Bürgermeisters versehen zurückgesendet werden. Herr Haupt von der Stabsstelle Breitband des Landkreises war zur Ratssitzung am 22. 10. anwesend. Es kam deshalb der Hinweis, falls der Bürgermeister noch Fragen zu diesem Formblatt hätte, könnten diese sofort von Herrn Haupt beantwortet oder dieses auch gleich hier ausgefüllt werden. Die Sitzung schloss letztlich mit dem Auftrag des Gemeinderates an den Bürgermeister, die Sache umgehend zu erledigen und die Gemeinderäte dann davon zu unterrichten.

Nun das Resultat eines ganzen Arbeitstages: Keine Beauftragung, wieder verzögernde Rückfragen, die vom Landkreis zusammengefasst so beantwortet wurden, dass das geforderte längst der Gemeinde vorliegt.

Auch wurde von dort noch einmal auf die Dringlichkeit hingewiesen: Um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, empfiehlt die ARGE die umgehende Freigabe der Cluster des ersten Bauabschnittes lt. Anlage. Nur so könnte die Planung inkl. Mengen und Massen noch 2019 vorliegen. Alle Verzögerungen führen unweigerlich zu Kostensteigerungen oder letztendlich zur Rücknahme des Förderbescheides durch den Bund auf Grund der Überschreitung des Förderzeitraumes!“

Aus dem vorgenannten geht für mich eigentlich deutlich hervor, dass der Bürgermeister entgegen aller vorhandenen Verträge, Beschlüsse und Aufträge durch den Gemeinderat (seinem Dienstvorgesetzten) das Projekt „Kommunales Glasfasernetz“ nicht umsetzen will. Hat er eventuell schon mit anderen Anbietern wie z.B. MDDSL Absprachen (€?) dazu getroffen? Es mag zwar in einer Bananenrepublik anders sein, aber wenn in Deutschland ein Bürgermeister die Beschlüsse des Gemeinderates nicht umsetzt, gibt es mehrere Möglichkeiten ihn zu disziplinieren. Diese reichen von einer Dienstaufsichtsbeschwerde bis zur Beantragung eines Abwahlverfahrens (§ 64) oder der vorzeitigen Beendigung seiner Amtszeit (§ 153 KVG LSA)!

 

 

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