Nachruf

Die Freie Wählergemeinschaft Barleben trauert um

Michael Lange

der am 20. Februar im Alter von nur 62 Jahren verstarb.

Wir verlieren mit ihm nicht nur einen engagierten Kommunalpolitiker und klugen Ratgeber, sondern auch einen treuen Weggefährten und Freund. Sein Wirken in fast 18 Jahren Ratsarbeit war prägend für Meitzendorf und Barleben. Michaels plötzlicher Tod hinterlässt eine große Lücke. Wir werden ihn vermissen und als einen Menschen, der sich immer für Gerechtigkeit und Menschlichkeit eingesetzt hat, in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen, denen wir unser tiefstes Beileid ausdrücken möchten.

Freie Wählergemeinschaft Barleben

Beantragte Veränderungen für 2022

Senkung der KITA-Beiträge und wieder Pauschalförderung für Vereine

Die finanzielle Situation der Gemeinde Barleben ist trotz Corona-Krise erfreulicher Weise ausreichend gefestigt. Die Gewerbesteuern unserer Hauptsteuerzahler sind wie geplant eingegangen (Druckerzeugnisse und Arzneimittel werden scheinbar auch im Lockdown unverändert konsumiert). Somit konnte in der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021 ein ausgeglichener Haushalt für das Jahr 2022 beschlossen werden.

Darüber hinaus sind uns, wie schon für 2020, auch für das Jahr 2021 vom Land fiktiv berechnete, Corona bedingte Gewerbesteuerausfälle überwiesen worden. Zusätzlich wurde einem Einspruch Barlebens gegen die schon gezahlte Finanzausgleichsumlage des Jahres 2015 stattgegeben. Beides bescherte uns einige Millionen Euro zusätzlich, die als Rücklage dienen. Einsprüche und Klagen für weitere Rechnungsjahre, auch gegen gezahlte Kreisumlagen sind noch anhängig. Vor diesem Hintergrund hat unsere Fraktion aktuell 2 Veränderungen beantragt:

Ohne Moos nix los !

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Abschreckende Beschriftung?

In seiner Sitzung am 29.9.2016 beschloss der Gemeinderat in Barleben den technischen Fortschritt auch in der Kommunalpolitik zu nutzen. Noch transparenter, bürgerfreundlicher, nachvollziehbarer: Seine (öffentlichen) Sitzungen sollten als Video aufgezeichnet und im Internet (YouTube) veröffentlicht werden.

So geschah es auch, zumindest einige Zeit. Aus dieser stammt auch die Beschriftung der Tür zum Ratssaal, welche die ohnehin schon geringe Anzahl der Zuschauer noch weiter zu reduzieren schien.

Während es technisch heute kein Problem darstellt, sogar eine simultane Übertragung der Sitzungen zu gewährleisten (so z.B. im Stadtrat von MD realisiert), ging man in Barleben wieder einen Schritt zurück. Die letzte Videoaufzeichnung gab es 2019, danach wurden noch 2 Sitzungen als „Hörspiel“ im Internet eingestellt und damit endete die diesbezügliche Bürgerfreundlichkeit.

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Gemeinderat Juli 2021

  1. Mietreduktion für Vereine und Gewerbetreibende wegen Corona?
  2. Luftreinhaltung in Kitas und Schulen?
  3. Angepasste Straßenausbaubeitragssatzung
  4. 1,66 Mio € gemeindliche Förderung für FSV Barleben

In den letzten anderthalb Jahren fanden die Ratssitzungen Corona-bedingt in der Mittellandhalle, jedoch ohne Videoaufzeichnungen statt. Nun, wieder im gewohnten Gemeindesaal, wurde aber auch nicht aufgezeichnet. Die Antwort des Bürgermeisters (BM) auf unsere Nachfrage war…“er wolle sich mal erkundigen“…. Vor Ort: Zwei Besucher, keine Videoaufzeichnung, keine freie Presse.

Woher bekommen die Bürger nun Informationen über dort getroffene kommunalpolitische Entscheidungen und die Aktivitäten ihrer gewählten Kommunalpolitiker?  Vom BM selbst, über die Internetseiten der Gemeinde, dem Gemeindeblatt Mittellandkurier oder über die Volksstimme, die zwar nicht personell anwesend war, sich aber später beim BM erkundigte und dann berichtete (und über manche Dinge auch nicht)! Spätestens hier wird klar, dass von einer ungefärbten Information der Bürger, wie bei Einführung des GemeinderatsTV vollmundig verkündet, keine Rede sein kann. Auch aus diesem Grund einige Ausführungen zu 3 Anträgen unserer Fraktion und wichtigen Beschlüssen:

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Breitbandausbau – aktueller Stand

Seit Jahren fordert unsere Fraktion das Thema Breitbandausbau in Barleben effektiver und schneller voranzutreiben. Gerade in der jetzt aufgetretenen Pandemie, in der Homeoffice und digitale Bildung unumgänglich sind, zeigt sich die Notwendigkeit eines schnellen Internetanschlusses umso deutlicher. Interessierte Barleber Bürger erwarten zu diesem Thema kontinuierlich informiert zu werden. Leider kann die Aktivität des Bürgermeisters F. Nase (CDU) diesbezüglich nur als mangelhaft eingeschätzt werden, deshalb hier durch uns einige aktuelle Ausführungen.

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Unfassbar-Gemeinde Barleben kündigt Familienservicecenter!

Ich kann es immer noch nicht fassen, dass dem LIBA-Verein gekündigt wurde – und noch dazu in Corona Zeiten!
An der Kündigung der Geschäftsstelle hängt jahrelange ehrenamtliche Aufbauarbeit und inzwischen auch Arbeitsplätze sowie eine kostenlose Unterstützung von Familien. Was dieser Verein mit seinen Ehrenamtlichen und Mitarbeitern alles für Kinder, Familien und Jugendliche leistet, sucht in Barleben und Umgebung seines gleichen. Der Verein mit seinem Familienservicecenter ist ein Aushängeschild für die Gemeinde Barleben. Für sein Engagement wurde er mehrmals ausgezeichnet. Der Verein erfüllt eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge „im sozialen Bereich“, wenn dieses offiziell von der Mehrheit im Gemeinderat auch nicht anerkannt wird.

Abgesehen davon ist der LIBa e.V., der einzige gemeinnützige Verein der überhaupt (auch unter Abzug der Mietförderung) eine derart hohe Miete an die Gemeinde zahlt.
Die Ungerechtigkeit im Umgang mit dem LIBa e.V. in Barleben ist für mich als Gemeinderätin unerträglich, und macht mich wütend! Anstatt den Verein seitens der Gemeinde zu unterstützen, wurden ihm seit seiner Existenz nur Steine in den Weg gelegt – angefangen bei dem Rauswurf aus dem vom LIBa e.V. aufgebauten Familienzentrum 2011 und nunmehr 2020 die Kündigung des Mietvertrages für die Geschäftsstelle/ das Familienservicecenter!

Die Begründung unglaublich: Obwohl sich bestätigt hat, dass die Bürofläche kleiner ist, als im Mietvertrag steht, sollte der Verein jetzt sogar für noch mehr Quadratmeter Miete zahlen. Verkehrte Welt!

Die an den Haaren herbeigezogene Begründung zur Kündigung des LIBA-Vereins, stützt sich ausschließlich auf eine konstruierte Interpretation des Mietvertrages seitens der Gemeindeverwaltung.
Wie hätten Sie sich als Mieter bzw. Vermieter bei einem strittigen Mietvertrag verhalten?
Bei einer derart drastischen Auswirkung eines solchen Beschlusses „Kündigung des Vereins in Corona Zeiten“, der den Verein in eine existenzielle Notlage bringt, hätte ich in der Funktion eines Bürgermeisters hierzu im Vorfeld eine gerichtliche Klärung herbeigeführt – so, wie es bislang seitens der Gemeinde in der Rolle als Vermieter auch immer üblich war!
„Unrecht“ wird nicht durch demokratischen Mehrheitsbeschluss eines Gemeinderates zu „Recht“.
Unsere Fraktion Freie Wählergemeinschaft/ GRÜNE hatte in allen Ausschüssen und im Gemeinderat vehement versucht, die Kündigung des LIBa e.V. zu verhindert. Wir hatten beantragt, den Mietvertrag auf die tatsächliche Größe der Bürofläche anzupassen. Leider erfolglos. Alle Argumente wurden bei Seite geschoben. Ignoranz, Neid und Missgunst bestimmten die Debatten.

Wie nun weiter?

  • Mein Vorschlag wäre, dass das Familienservicecenter endlich als öffentliche Einrichtung der Daseinsvorsorge anerkannt wird und einen Nutzungsvertrag für seine Räume erhält, der ihn – wie andere Vereine in Barleben auch – mietfrei stellt. Dieser Schritt ist längst überfällig.
  • Das Mindeste aber wäre, dass der Bürgermeister die Kündigung bis zu einer gerichtlichen Entscheidung über den strittigen Mietbetrag aussetzt und der LIBa e.V. eine Chance bekommt in und für Barleben und Umgebung weiterzuarbeiten.

 

Wie weiter mit der LiBa?

Welche Aufgaben der LiBA-Verein wahrgenommen hat und immer noch wahrnimmt, kann auf dessen Homepage verfolgt werden. Im Gegensatz zu vielen anderen Vereinen, dient dieser der Allgemeinheit, in dem z.B. schon Kinder an eine gesunde Lebensweise herangeführt werden. Aus diesem Grund können für seine wichtige Arbeit auch Fördermittel eingeworben werden. Das Büro des Vereins befindet sich (noch!) in der Villa am Bahnhof, welche der Gemeinde gehört.
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde (im nichtöffentlichen Teil) der Mietvertrag der Gemeinde mit dem LiBA-Verein durch Beschluss des Gemeinderates gekündigt. Einige Details sind aus dem hier angehängten Pressebericht zu entnehmen, können aber leider nicht näher erläutert werden,

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Barleben, Schlusslicht beim kommunalen Breitbandausbau?

Bereits ab September 2018 wurden die Bürger in Barleben gebeten, ihre Bereitschaft für den Anschluss an ein geplantes kommunales Glasfasernetz zu erklären. Fördermittel des Bundes stehen bereit und das Telekommunikationsunternehmen DNS-Net erhielt nach Ausschreibung den Zuschlag zu dessen Ausbau. Voraussetzung für die Umsetzung des Projekts ist ein wirtschaftlicher Betrieb.  Dieser setzt einen hoher Anschlussgrad, also möglichst viele dazu abgeschlossenen Vorverträge voraus. In manchen Gebieten der Gemeinde war die Bereitschaft zum Anschluss recht hoch, in anderen noch nicht ausreichend. Aus diesem Grund wurden nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber verschiedene Kleingebiete (Cluster) gebildet, in denen ein Ausbau wirtschaftlich schien.

Grün =förderfähiger Ausbau möglich („weiße Flecken“)

Danach hörte man monatelang nichts mehr von dem Projekt (s. hier Beitrag vom 24. 10. 2019). Ungeduld und Unverständnis der Bürger stiegen seitdem kontinuierlich an, da andere Unternehmen gleichzeitig sogar im Mitteilungsblatt der Gemeinde (Mittellandkurier) für einen privaten Anschluss warben. „Was ist mit dem versprochenen kommunalen Netz, für das ich einen Vorvertrag abgeschlossen habe?“ fragen sich viele Interessenten zu Recht. In der benachbarten Niederen Börde wird kräftig gebaut, das kommunale Netz soll hier bereits 2021 fertig sein. Auch in anderen umliegenden Gemeinden geht es vorwärts.

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Was wir warum jetzt nicht dürfen und was doch

Nur für Sachsen-Anhalt

Nr. 6 passend zum Juni

das ist jetzt die 6. Eindämmungsverordnung passend zu Monat Juni. Dieses Mal etwas später sonst. Aber langsam stumpft man ab…

Nr. 5 lebt !

hier ist jetzt die 5. Eindämmungsverordnung mit weniger Eindämmung als bisher und bisher ohne Erläuterung. Bei geschätzen 1-2% Durchseuchung in ganz Deutschland und in SAH mit fast keiner, schon ein mutiger Schritt.  Als Garnierung noch die 2. Quarantäne Verordnung
Aber irgendwie müssen wir aus der Sackgasse wieder heraus kommen. Nur der einseitg starre Blick auf die Krankenzahlen und die sehr erfolgreichen Lobbyisten der Beatmungsgeräte Hersteller kann es auch nicht sein.

Der Stil der Veröffentlichung verwundert: „…erfolgt als amtliche Verkündung (Notverkündung) im Sinne von § 1a Satz 1 des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen…“ Wollte hier einer schneller sein als die Anderen und konnte nicht bis nächste Woche warten ?

Nichts ist so konstant wie die Veränderung…

… niemand hat die Absicht eine Maskenpflicht einzuführen und schwups ist sie da. Soll sich bitte jeder seine eigene Meinung dazu bilden. Mein Eindruck von den Nebenwirkungen der bloßen Anwesenheit von SARS-CoV-2 Viren ist „nachhaltige Entmündigung“ und „Austrocknung von Rest-Hirnmasse bei einer großen Anzahl Politikern“.
Das schöne für die Poliktik ist – alle machen artig mit.

1. Änderung der Vierten Verordnung

Für den Zeitraum vom 20.4.2020 bis zum Ablauf den 31.8.2020 ist die Vierte Eindämmungs-Verordnung gültig. Die beiden bereitgestellten Varianten sind einmal die Verordnung selbst und dann eine Begründung / Erklärung.

Wenn der 31.8.2020 kein Schreibfehler ist, dann wird es langam Zeit den Aufstand zu proben !

Ist ein Lesefehler von mir. Im Gegensatz zur 3. EinDV hat diese zwei Endtermine. Der 31. 8. bezieht sich auf den § 2 Abs. 1 dieser Verordnung und dieser tritt mit Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft.  Der Rest der Verordnung ist nur bis zum Ablauf des 3. Mai gültig.

Für den Zeitraum vom 3.4.2020 bis zum Ablauf den 19.4.2020 ist die Dritte Eindämmungs-Verordnung gültig. Die beiden bereitgestellten Varianten sind einmal die Verordnung selbst und dann eine Begründung / Erklärung.

Interssant die Juristensprache besonders für den Bereich der Prostitution wenn es auch um Verkehr geht. Aber jedoch nicht der, den man in diesem Themenumfeld erwartet.

§18 ist der wichtige Abschnitt, in dem erstaunlich konkret GUTE und BÖSE Handlungen definiert werden.

Warnung an übereifrige Autofahrer

Seit dem 19. Oktober 2017 dürfen Kraftfahrer ihr Gesicht nicht verhüllen oder verdecken (§ 23 Abs. 4 StVO). Besonders sinnfrei dürften alleinfahrende Fahrzeugführer handeln !

Selektive Sorgfaltspflicht

Mich wundert, dass die Politik aktuell eine so extrem selektive Angst um die Gesundheit des Wahlvolkes hat. Ich finde das grundsätzlich gut, aber die selektive Auswahl einer Ursache finde ich merkwürdig.

  • Bisher ist es doch egal, wenn aktuell jeden Tag 8 Personen durch ein Technikhilfmittel getötet werden. Das schon mehr als 60 Jahre lang. Und grobvereinfacht davon 50% als Opfer und 50% als Täter angesehen werden müssen. Wieso werden die 50% Opfer nicht genauso konsequent vor den Tätern geschützt ? (das Auto)
  • Durch öffentlich produzierten Feinstaub und andere Giftstoffe des täglichen Lebens werden im Jahr viele tausend Wähler ihrer Gesundheit beraubt, wo ist da der Staat ?
  • Drogen: hier wird auch selektiv reagiert. Die Bemessungsgrundlage sind  nicht die gesellschaftlichen Schäden sondern eher willkürliche Kriterien wie „harte Drogen“. Alkohol tötet jährlich direkt und indirekt auch 10000’nde und der Staat verdient dabei mit.

Breitbandausbau – wieder nicht weiter

Die am 17.10. durchgeführte Sondersitzung des Barleber Gemeinderates zum Thema Breitbandausbau endete mit einem einstimmigen Auftrag an den Bürgermeister F. Nase (CDU): Die Beauftragung der Planungsleistung für den Ausbau bekannter, von den Bürgern stark nachgefragter Ortsteile (s.g. Cluster) sollte unverzüglich in Auftrag gegeben werden. Am 22.10. fand die nächste reguläre Gemeinderatssitzung statt. Der von unserer Fraktion geforderte TOP Breitbandausbau stand wieder auf der Tagesordnung. Auf Nachfrage, welche Aktivitäten der Bürgermeister hinsichtlich der Beauftragung der Planungsleistung schon unternommen hat, kam heraus: KEINE! Er müsse das erst überdenken, hätte aber den ganzen nächsten Tag dafür freigehalten.

Um den Arbeitsaufwand zu beurteilen, muss man folgendes wissen. Von der Stabsstelle Breitband des Landkreises wurden Herrn Nase als Reaktion auf unseren Beschluss vom 17.10. schon am 18.10. die dafür erforderlichen Unterlagen per mail zugesandt.

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