Elternbeiträge – letzter Teil?
Nachdem der Bürgermeister seinen Widerspruch gegen den Beschluss des Gemeinderates, die Kitabeiträge der Eltern auf 30 % des umlagefähigen Beitrages zu begrenzen, schriftlich formuliert hatte (siehe voriger Beitrag), wurde am 17.2.2017 eine Sondersitzung des Gemeinderates einberufen. Hier sollte unter Einbeziehung der Widerspruchsgründe in der Sache neu verhandelt werden. Die Verwaltung beharrte auf der von ihr detailliert ausgearbeiteten Beschlussvorlage mit 40%iger Kostenbeteiligung. Da eine Beitragssatzung natürlich konkrete Beiträge enthalten muss, hatten wir diesmal im Vorfeld selbst eine Berechnung vorgenommen und unseren Antrag dahingehend konkretisiert.
Dieser Vorschlag wurde von der Fraktion CDU unterstützt und in der Sitzung als gemeinsamer Antrag eingereicht (Antrag hier einsehen). Weiterhin beantragte unsere Fraktion, die Wünsche der Eltern zur Hortbetreuung (4h/d – 30 €; 5h/d – 40 €; 6h/d – 50 €; 10 € Ferienpauschale) in der Satzung festzuschreiben.