Schlagworte: Lärmschutz

Lärmkartierung in Barleben

Streit über Lärm, wer kennt das nicht. Lärm stellt ein gesundheitliches Risiko dar und ist oft Streitpunkt nachbarschaftlicher Probleme. Aufgrund der Überführung von EU- in nationales Recht, sind Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die ein hohes KFZ-Aufkommen besitzen verpflichtet, eine Lärmkartierung vorzunehmen und einen Lärmaktionsplan auszuarbeiten. Nach neuesten Berechnungen und der Auswertung des Verkehrs vor allem auf der A2, B71 und B189 fällt auch die Gemeinde Barleben darunter.

Von Lärmbelastung spricht man, wenn tagsüber ein Pegel von 55 dB(A) und nachts von 45 dB(A) erreicht wird. Aus der nachfolgend dargestellten Tabelle ist zu entnehmen, dass dies für tausende Menschen in Barleben zutrifft.

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Informationsveranstaltung zur Planung der Weiterführung der A14

hier: Lärmschutzmaßnahmen

An der Eingangstür unseres Dorfgemeinschaftshaus in Meitzendorf, Langestraße Str.23 hängt fasst unbemerkt ein kleines Schild, mit dem Hinweis dass der OB Herr Niebuhr und  Herr Dorendorf am 23.03.2011 um 19.30 Uhr zur o.g. Veranstaltung einladen.
Da ich glaube, dass dieses Thema viele Bürger interessiert, möchte ich hiermit auf diese Veranstaltung aufmerksam machen. Einen Hinweis auf diese Informationsveranstaltung konnte ich weder der Volksstimme noch der Internetseite der Gemeinde Barleben entnehmen. Zum o.g. Thema haben bisher weder Gemeinde- noch Ortschaftsrat Informationen erhalten.