Keine kommunale Wärmeplanung?

Am 17.11.2023 beschloss der Bundestag das Wärmeplanungsgesetz („Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“). Hier wird im § 4 die Pflicht einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung vorgegeben. Dazu gab es ein Fördermittelprogramm, das 90prozentige Förderung ermöglichte. Die Antragsfrist endete am 31.12.2023. Unsere Fraktion wollte nun wissen, ob die Verwaltung einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Der Bürgermeister F. Nase (CDU) erklärte in der Gemeinderatssitzung am 12.12.2023, dass dazu keine Mittel im Haushalt eingestellt waren. Auch führte er aus, dass er solche Fördermittel nur als Kostentreiber ansieht. Weiterhin erläuterte er, dass die Gemeinde Barleben rechtlich nicht verpflichtet wäre, so etwas zu tun und zu keiner der im Gesetz genannten Größenklassen (Einwohnerzahl) gehören würde, die einen Wärmeplan vorlegen müssen, außerdem gäbe es in Barleben ja schon Wärmenetze.

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PV-Anlagen nicht für Jeden

Mit der rechtsverbindlichen 15. Änderung des B-Planes Nr. 15 („Ortskern“) werden nun im alten Ortskerns PV-Anlagen auch straßenseitig zugelassen, aber nur in „geordneter“ Form (s. unser Beitrag hier ). Wer dennoch eine Anlage errichten möchte, muss erst einen Antrag stellen, der dann je nach Nase Projekt kostenpflichtig beschieden wird. Bei Widersprüchen ist übrigens die Bauaufsicht des Landkreises zuständig, die schon oft anders entschieden hat…

Diese Änderung im B-Plan, so schreibt es das Baugesetzbuch vor, musste vor der endgültigen Entscheidung durch den Gemeinderat öffentlich ausgelegt werden. Alle Bürger, die sich dazu im Rahmen der Auslegung äußerten, haben die Restriktion von PV-Anlagen im alten Ortskern als nicht zeitgemäß erachtet. Die Abwägung der Einwände fand kürzlich im Gemeinderat statt. Die Verwaltung bestätigte zwar, dass PV-Anlagen wichtig sind, aber unser schönes Ortsbild dürfe davon nicht beeinträchtigt werden.
Dieser Meinung schlossen sich außer unserer Fraktion alle anderen Gemeinderäte an. Ganz ausführlich wurde von F.-U. Keindorff (FDP) wiederholt darauf hingewiesen, wie störend und hässlich die im Bild gezeigte PV-Anlage in der Burgenser Str., seinem Wohnumfeld, ist.

Die Solarpanele des Grauens

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Barleben verteilt Geschenke

In der Sitzung des Gemeinderates am 12.12.2023 wurde die Wohnbaufördersatzung (5000 € je neu errichtetes Einfamilienhaus) wieder in Kraft gesetzt. F.-U. Keindorff (FDP): „es soll ein Geschenk sein“ (in Richtung Kommunalwahl 2024?). FDP, SPD, Linke und CDU stimmten dafür, FWG und Grüne dagegen.

Die Hintergründe:

Die Gemeinde Mittelland (damals der Zusammenschluss der 3 Ortschaften Barleben, Ebendorf und Meitzendorf) hatte 2004 eine Wohnbaufördersatzung erlassen, wonach jedem Eigenheimbauer ein kommunaler Zuschuss von 5000 € gezahlt wird. Die Steuern sprudelten vor allem aufgrund des Bauerimperiums (Volksstimme), man konnte es sich leisten. So sollte damals die Anzahl der Einwohner erhöht und auch einer Eingemeindung nach MD entgegengewirkt werden.

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Lärmkartierung in Barleben

Streit über Lärm, wer kennt das nicht. Lärm stellt ein gesundheitliches Risiko dar und ist oft Streitpunkt nachbarschaftlicher Probleme. Aufgrund der Überführung von EU- in nationales Recht, sind Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die ein hohes KFZ-Aufkommen besitzen verpflichtet, eine Lärmkartierung vorzunehmen und einen Lärmaktionsplan auszuarbeiten. Nach neuesten Berechnungen und der Auswertung des Verkehrs vor allem auf der A2, B71 und B189 fällt auch die Gemeinde Barleben darunter.

Von Lärmbelastung spricht man, wenn tagsüber ein Pegel von 55 dB(A) und nachts von 45 dB(A) erreicht wird. Aus der nachfolgend dargestellten Tabelle ist zu entnehmen, dass dies für tausende Menschen in Barleben zutrifft.

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Anordnung von PV-Anlagen wird reglementiert!

Im Sanierungsgebiet „alter Ortskern“ sollen zwar neuerdings straßenseitig Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zugelassen werden, aber deren Aufstellung nur in beschränkter Weise. Der Antrag unserer Fraktion, die Aufstellung von PV-Anlagen im alten Ortskern nicht zu beschränken, wurde in der Gemeinderatssitzung am 27.06.2023 abgelehnt.

Hier die Einzelheiten:

Die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien ist auf Grund der angespannten Klimaentwicklung und der durch den Ukrainekrieg eingetretenen Energiekrise von der Bunderegierung zum überragenden öffentlichen Interesse und zur öffentlichen Sicherung der Energieversorgung des Landes erklärt worden.

… das völlige Chaos bedroht Barleben !

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Hauptsatzungsänderung: veränderte Befugnisse, rechtssichere Bekanntmachungen

Grundlage der Arbeit eines Gemeinderates ist das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA). Dies lässt in manchen Bereichen allerdings einen gewissen Ausgestaltungsspielraum zu, den der Gemeinderat in einer Hauptsatzung festlegt. Darin werden z.B. die Größe und Zuständigkeiten der Ortschaftsräte oder die Anzahl und Größe der in der Gemeinde arbeitenden Ausschüsse geregelt. Auch die Wertgrenzen bei Rechtsgeschäften bzw. die Entgeltgruppen bei Personalentscheidungen (Einstellungen/Entlassung), die in die alleinige Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen, werden dargestellt. Kurz gesagt wird also festgelegt, wer in den Grenzen der KVG LSA wieviel Macht bekommt!

Unser Bürgermeister F. Nase (CDU) schlug im November vor, in der bestehenden Hauptsatzung Änderungen vorzunehmen, die seine Kompetenzen stark erweitern sollten. So z.B. die Zuständigkeit bei Rechtsgeschäften, hier wünschte er statt bis zu einer Wertgrenze von 25 000 € neu bis 65 000 € allein zu entscheiden. Bei Personalangelegenheiten wollte er auch noch die Stellen für leitende Angestellte allein, also ohne Gemeinderatsbeschluss vergeben.

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Millionen für Klageverfahren verbrannt

Der Barleber Gemeinderat beauftragte am 16.8.2022 (nicht öffentliche Sitzung) Bürgermeister F. Nase (CDU) erneut eine Anfechtungsklage gegen die Kreisumlage des LK Börde vorzunehmen, welcher dieser im Jahr 2022 auf 11.8 Mio. € festgesetzt hatte. Seit 2017 klagt Barleben nun jedes Jahr gegen die jeweiligen Bescheide. Wieviel Geld haben wir dadurch bis jetzt zurückbekommen? Keinen Euro, außer, dass Millionen (Steuermittel) für Anwalts- und Gerichtskosten ausgegeben wurden. Egal wer ein Verfahren (natürlich durch alle Instanzen) gewinnt, ob Landkreis oder Gemeinde, die Kosten trägt immer der Steuerzahler! Gut verdienen tun die Anwälte, deren Honorar sich nach dem Streitwert berechnet. Barleben wird vertreten von Rechtsanwalt Prof. Ulf Gundlach. Als ehemaliger Staatssekretär im Innenministerium, dort für Kommunales zuständig, später jedoch bei Minister Holger Stahlknecht in Ungnade gefallen, kennt er die Materie natürlich sehr gut (was zu denken gibt). Der Streitwert der 5 bisherigen Klagen liegt bei insgesamt ca. 40 Mio. €, für die nun neu eingereichte kommen noch einmal 11,8 Mio. € hinzu. Allein für letztere (alle Instanzen) liegen die Kosten bei ca. 1 Mio.€, knapp die Hälfte davon sind Anwaltskosten.

hier gehts lang…

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Mein Kanzlergespräch

Bundeskanzler Olaf Scholz wollte am 25.8. 2022 in Magdeburg mit der Bevölkerung ins Gespräch kommen. Eine Veranstaltung wie im brandenburgischen Neuruppin, bei der der Bundeskanzler angesichts des Pfeifkonzerts und der Sprechchöre von Gegendemonstranten kaum zu verstehen war, wollte man wohl, wie auch schon zuvor in Lübeck durch bessere Organisation vermeiden. Deshalb konnte man sich für diesen Dialog online bewerben, wobei 150 Personen ausgelost und in die Festung Mark eingeladen wurden. Vor der endgültigen Einladungsbestätigung mussten die Teilnehmer jedoch noch einen Personalfragebogen ausfüllen. Dass hierauf entsprechende Recherchen erfolgten, ist anzunehmen. Mehr als das, was der Kanzler so zu sagen hat und jeden Tag in den Medien zu verfolgen ist, interessierte mich als Teilnehmer jedoch das Prozedere. Wer wird ausgewählt, wer darf Fragen stellen, werden diese vorsortiert…? Hier ein Kurzbericht.

Quelle: Volksstimme MD, 25.8.2022

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(zu) teurer Badespaß

Im Frühjahr dieses Jahres wurde (fördermittelgestützt) von der Gemeinde Barleben eine schwimmende Erlebnisbadelandschaft für den Jersleber See angeschafft (s. Bild). Mit Verwunderung haben wir nun der Presse entnommen, welche zusätzlichen Gebühren (neben Eintritt und Parken) für die Benutzung dafür erhoben werden: Sieben Euro pro Person und Stunde sowie ein Tageskartenpreis von 25 €. Dies wurde uns auch vor Ort bestätigt.

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KITA-Beitragssenkung Populismus?

Noch Ende letzten Jahres hatte unsere Fraktion aufgrund der guten Haushaltslage beantragt, die Kita-Kostenbeitragsatzung mit dem Ziel einer Reduktion der Elternbeiträge zu verändern (Antrag hier einsehen). Familien und Alleinerziehende, welche durch die Auswirkungen der Coronakrise und den explosionsartig gestiegenen Lebenshaltungskosten belastet werden, sollten von dieser Maßnahme profitieren. Der Antrag war so allgemein gehalten, dass sich jede Fraktion mit Vorschlägen über eine eventuelle Summe oder über Verschiebungen in den Kostensätzen hätte einbringen können. Man hätte auch über ein freies letztes KITA-Jahr sprechen können, um möglichst jedes Kind zumindest einige Stunden auf eine schulähnliche Gruppengemeinschaft vorzubereiten.

25.3.2022 Richtfest im neuen KITA/Hortgebäude Breiteweg

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