Keine kommunale Wärmeplanung?

Am 17.11.2023 beschloss der Bundestag das Wärmeplanungsgesetz („Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“). Hier wird im § 4 die Pflicht einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung vorgegeben. Dazu gab es ein Fördermittelprogramm, das 90prozentige Förderung ermöglichte. Die Antragsfrist endete am 31.12.2023. Unsere Fraktion wollte nun wissen, ob die Verwaltung einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Der Bürgermeister F. Nase (CDU) erklärte in der Gemeinderatssitzung am 12.12.2023, dass dazu keine Mittel im Haushalt eingestellt waren. Auch führte er aus, dass er solche Fördermittel nur als Kostentreiber ansieht. Weiterhin erläuterte er, dass die Gemeinde Barleben rechtlich nicht verpflichtet wäre, so etwas zu tun und zu keiner der im Gesetz genannten Größenklassen (Einwohnerzahl) gehören würde, die einen Wärmeplan vorlegen müssen, außerdem gäbe es in Barleben ja schon Wärmenetze.

     Entgegen der Aussage des Bürgermeisters besteht natürlich auch für die Gemeinde Barleben gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 des o.g. Gesetzes die Pflicht, bis zum 30.6.2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Ziel ist es, den vor Ort besten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Bei der Durchführung ist eine breite Beteiligung vorgesehen: Öffentlichkeit, Betreiber von Energieversorgungs- und Wärmenetzen, Behörden und andere Träger öffentlicher Belange, Großverbraucher, Energiegemeinschaften und andere Akteure sollen einbezogen werden.

Im Gesetz sind verschiedene Optionen zur Erzeugung von Wärme ohne fossile Brennstoffe aufgeführt. Hierzu zählen z.B. Geothermie, Umweltwärme, Abwasserwärme, Solarthermie, Biomasse u.a. Ist der Bürgermeister der Gemeinde Barleben hierrüber nicht informiert?

Wir erwarteten, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt und auch die entsprechenden Akteure an der Wärmeplanung beteiligt. Ein bloßer Hinweis, dass es in Barleben bereits Wärmenetze gäbe, reicht nicht aus!

Nun zur Frage lokaler Wärmenetze
Im Jahr 2014 wurden durch die Gemeinde Barleben zwei Machbarkeitsstudien zur „Möglichkeit eines Fernwärmenetzes und der Energieeffizienz“ in Auftrag gegeben, eine für die Ortschaft Barleben und eine für Meitzendorf. Aus aktuellem Anlass stellte unsere Fraktion am 27.06.2023 den Antrag, die Ergebnisse der Studien endlich vorzustellen, schließlich haben sie ja auch (Steuer-)Geld gekostet. Hierzu erläuterte der Bürgermeister in der Ratssitzung, dass die Ergebnisse vertraulich wären und nur intern in der Gemeinde genutzt werden könnten. Da Gemeinderäte der Verschwiegenheit unterliegen, könnten Ergebnisse solcher Studien natürlich sehr wohl im nichtöffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung vorgestellt werden. Der Bürgermeister bot hierzu erst einmal an, den Eigentümer des Nahwärmenetztes in Meitzendorf, die Avacon Natur (mit Sitz in Barleben) zu bitten, für Fragen der Gemeinderäte im nichtöffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung zur Verfügung zu stehen.

Wir halten es jedoch für zwingend erforderlich, das Thema, insbesondere vor dem Hintergrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufstellung eines Wärmeplans, noch einmal zusammen mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudien im Gemeinderat zu beraten.
Zu Thema passen, können Sie die Wortbeiträge aus der GR Sitzung sich hier im Video ansehen.

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