Elternbeiträge – wie weiter?

In der Sitzung des Barleber Gemeinderates am 2.2.2017 stand die geplante Erhöhung der Kitagebühren (siehe vorheriger Beitrag hier) auf der Tagesordnung. Die Diskussion in den vorberatenden Ausschüssen zu diesem Thema war sehr widersprüchlich. Mehrmals änderten Gemeinderäte ihr Abstimmungsverhalten, Anträge unterschiedlicher Art wurden gestellt.
Es war kaum zu erwarten, dass die beantragte Erhöhung auf 40% Elternumlage abgelehnt werden würde. Wider Erwarten hatten jedoch einige Gemeinderäte quasi über Nacht Ihre Meinung (und ihr Abstimmungsverhalten) geändert. Das betraf auch Mitglieder der CDU-Fraktion (Antrag hier einsehen), die völlig unerwartet nun auch eine Beitragskostenbegrenzung auf 30% des umlegbaren Elternbeitrages beantragte (mit einer Maximalhöhe von 240 €). Dies war fast deckungsgleich mit dem von uns eingereichten Antrag, eine 30%ige Kostenbegrenzung (noch ohne konkrete Beitragsgrenze) vorzunehmen.
Letztlich wurde nur über den Antrag der CDU abgestimmt, der aber dem Antrag unserer Fraktion entsprach (Antrag hier einsehen). Die Mitglieder beider Fraktionen stimmten geschlossen der dann in diesem Sinne geänderten Beschlussvorlage zu (11 Stimmen). Alle andern Gemeinderäte stimmten dagegen (10 Stimmen)!
Wie geht es weiter?

Der Bürgermeister kündigte noch in der Sitzung Widerspruch gegen diesen Beschluss an. Wenn der Widerspruch förmlich den Gemeinderäten zugeht, muss der Gemeinderat erneut über die Sache befinden. Sollte er dann bei dem Beschluss bleiben, muss die Kommunalaufsicht entscheiden. Bis dahin bleibt es bei der alten Beitragssatzung.

Eines sei aber schon jetzt gesagt: Ob der Gemeinderat bei solch einem knappen Abstimmungsverhältnis bei seiner Beschlusslage bleibt, ist zweifelhaft. Das Problem ist also noch lange nicht gelöst, sondern nur verschoben!

Nachtrag:
Gleich zu Beginn der Diskussion über die Gebührensatzung stellten wir 1. den Antrag, die Beschlussvorlage zurückzustellen, da noch viele Dinge ungeklärt sind, was aber abgelehnt wurde. Welchen Stellenwert die inhaltlich sehr untersetzte Zuarbeit der Elternvertreter bei der Mehrheit der Gemeinderäte und der Verwaltung einnimmt, ist an der Abstimmung zu den dann folgenden Anträgen unserer Fraktion erkennbar (hier einsehen).
2. Die Verwaltung sollte beauftragt werden, den Anregungen der Gemeindeelternvertreter (GEV) und Elternkuratorien zur Reduzierung der Platzkosten und zur Nutzung anderer Einsparpotenziale nachzugehen, die Beschlussunterlagen entsprechend anzupassen und dann die GEV sowie die Träger noch einmal anzuhören. Danach sollte die angepasste Beschlussvorlage zur Kostenbeitragssatzung den gemeindlichen Gremien erneut vorgelegt werden.
(wurde abgelehnt)

3. Die Stellungnahmen der GEV und der Elternkuratorien sollten schriftlich beantwortet werden und die Gemeinderäte diese Antworten zur Kenntnis erhalten.
(wurde abgelehnt)

Vielleicht noch eine Sache, der jetzt immer größere Bedeutung zukommt: Da die Mehrheit der Gemeinderäte auch zu diesem Tagesordnungspunkt wieder für ein limitiertes Redeverbot in der Sitzung gestimmt hat, war es uns nicht mehr möglich nach 2 Redebeiträgen in die Diskussion einzugreifen, Richtigstellungen vorzunehmen oder Änderungsanträge zu stellen. Selbst unsere Antragsbegründung musste unter dem diktierten Zeitdruck leiden. (Hintergrund siehe hier)

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