Elternbeiträge – letzter Teil?

Nachdem der Bürgermeister seinen Widerspruch gegen den Beschluss des Gemeinderates, die Kitabeiträge der Eltern auf 30 % des umlagefähigen Beitrages zu begrenzen, schriftlich formuliert hatte (siehe voriger Beitrag), wurde am 17.2.2017 eine Sondersitzung des Gemeinderates einberufen. Hier sollte unter Einbeziehung der Widerspruchsgründe in der Sache neu verhandelt werden. Die Verwaltung beharrte auf der von ihr detailliert ausgearbeiteten Beschlussvorlage mit 40%iger Kostenbeteiligung. Da eine Beitragssatzung natürlich konkrete Beiträge enthalten muss, hatten wir diesmal im Vorfeld selbst eine Berechnung vorgenommen und unseren Antrag dahingehend konkretisiert.

Dieser Vorschlag wurde von der Fraktion CDU unterstützt und in der Sitzung als gemeinsamer Antrag eingereicht (Antrag hier einsehen). Weiterhin beantragte unsere Fraktion, die Wünsche der Eltern zur Hortbetreuung (4h/d – 30 €; 5h/d – 40 €; 6h/d – 50 €; 10 € Ferienpauschale) in der Satzung festzuschreiben.

Diesmal wurde auf lange Statements und Diskussionen verzichtet und zielgerichtet auf namentliche Abstimmung gedrungen.

Alle Mitglieder der Fraktionen FWG/Piraten (E. Appenrodt, E. Brämer, R. Müller, J. Könitz, Th. Pfeffer) und CDU (M. Behrens, P. Hiller, U. Korn, R. Jassen, H. Ölze) sowie W. Rost (fraktionslos) und U. Dürrmann (BBB) stimmten für die in diesem Sinne geänderte Kostenbeitragssatzung.

Die Mitglieder der Fraktionen SPD (R. Lüder, M. Pape), FDP (W. Büchner, C. Dorendorf, B. Niebuhr, P. Säuberlich, + Bürgermeister F.U. Keindorff) sowie K. Fischer (Linke) und J. Herrmann (UWG) stimmten dagegen, sie wollten die Eltern weit mehr belasten.

Das knappe Abstimmungsergebnis (mit 12 zu 9 Stimmen angenommen) wurde von den anwesenden Eltern mit sichtlicher Erleichterung zur Kenntnis genommen!
Wie geht es weiter? Eine Satzung muss veröffentlicht werden, um in Kraft zu treten. Erst nach der Veröffentlichung können die erhöhten Beiträge von den Eltern erhoben werden. Wie der Bürgermeister in dieser Hinsicht weiter verfahren will, ist aktuell noch offen.

Letzte Meldung: 22.2.2017
Auch dieses Mal hat der Bürgermeister dem Beschluß widersprochen…

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