Lärmkartierung in Barleben

Streit über Lärm, wer kennt das nicht. Lärm stellt ein gesundheitliches Risiko dar und ist oft Streitpunkt nachbarschaftlicher Probleme. Aufgrund der Überführung von EU- in nationales Recht, sind Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die ein hohes KFZ-Aufkommen besitzen verpflichtet, eine Lärmkartierung vorzunehmen und einen Lärmaktionsplan auszuarbeiten. Nach neuesten Berechnungen und der Auswertung des Verkehrs vor allem auf der A2, B71 und B189 fällt auch die Gemeinde Barleben darunter.

Von Lärmbelastung spricht man, wenn tagsüber ein Pegel von 55 dB(A) und nachts von 45 dB(A) erreicht wird. Aus der nachfolgend dargestellten Tabelle ist zu entnehmen, dass dies für tausende Menschen in Barleben zutrifft.

Auf den Ergebnissen der jetzt erstellten strategischen Lärmkarte (s. Bild) aufbauend erfolgt nun die Ausfertigung eines Lärmaktionsplanes. Dessen Ziel ist es, die Lärmsituation in der Gemeinde Barleben zu ermitteln und zu beurteilen. Danach sollen Maßnahmen zur Lärmminderung festgelegt, beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete getroffen werden.

Im Zeitraum vom 1.10. bis 1.12.2023 wird in der Gemeinde Barleben der Ergebnisbericht der Lärmkartierung ausgelegt. Alle Bürger können Einsicht nehmen und noch bis zum 15.12. Hinweise und Anregungen zu diesem Thema geben.

Die Unterlagen sind zurzeit auch im Internet anzusehen unter:

 

 

 

 

 

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