Gemeinderatssitzung am 23.2.2012

TOP 4: Entwurf einer neuen Gefahrenabwehrverordnung
Folgende Punkte wurden mit unserer Mitwirkung verändert oder neu aufgenommen: Hunde sind innerhalb der zusammenhängenden örtlichen Bebauung im öffentlichen Bereich in der Zeit von 6.00 Uhr früh bis 22.00 Uhr abends an der Leine zu führen. Ruhestörender Lärm ist von 22.00 Uhr abends bis 7.00 Uhr morgens untersagt, eine Mittagsruhe entfällt zukünftig. Neu ist auch, dass das Betreten von öffentlich zugänglichen Eisflächen nur dann erlaubt ist, wenn der Eigentümer dies gestattet. Der Entwurf der Verwaltung dazu beinhaltete ein generelles Betretungsverbot. Dies hätte z.B. auch die Pachtgewässer der Angelfreunde betroffen. Hierzu hatte ich schon im Ortschaftrat Barleben eine entsprechende Änderung beantragt, der zugestimmt wurde. Auch der Umgang mit offenem Feuer im Freien wird geregelt. Grillen, das Betreiben von Terrassenöfen und Feuer in feuersicheren Behältnissen werden davon jedoch nicht erfasst. Oster- und Lagerfeuer sind anmeldepflichtig, ansonsten verboten. Dieser Entwurf wird nun mit der Polizei und der Fachaufsicht besprochen, dann abschließend im Gemeinderat beschlossen und tritt danach in Kraft.

TOP 5. Planung der Außenanlagen für das neue Infozentrum am Jersleber See
Der Plan für das in diesem Jahr zu bauende neue Gebäude (ca. 400 000 € incl. Fördermittel) enthielt noch keine Außenanlagen. Dafür sind jetzt noch einmal ca. 145 000 € eingeplant (genaueres siehe im Bürgerinformationssystem der Gemeinde unter Gemeinderat).

TOP 6: Entgeltordnung für die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen
Räumlichkeiten im Bürgerhaus Ebendorf, dem Dorfgemeinschaftshaus Meitzendorf (+Alte Feuerwehr) sowie im Haus 3 und 4 der Mittellandhalle Barleben stehen den Einwohnern der Gemeinde und den Vereinen zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung. Dazu sind einige Änderungen und Anpassungen vorgenommen worden (siehe Bürgerinformationssystem).

TOP 7: Aufhebung der wiederkehrenden Straßenausbaubeitragssatzung in Meitzendorf.
Hier haben Bürger ihre Rechte wahrgenommen und erfolgreich dagegen geklagt, so dass die Gemeinde gezwungen war zu regieren. Diese Satzung wurde nun nach 12 Jahren rückwirkend zum 1.1.2009 aufgehoben. Im Mittellandkurier wird dazu sicherlich die Begründung gegeben, dass gesetzliche Regelungen dazu Veranlassung waren. (Also das übliche, die Gemeinde hat alles richtig gemacht).

TOP 9: Außenanlagenplanung für die neue Sporthalle in Barleben
Dinge wie Pflasterung, Leuchten, Bepflanzung etc. waren keine Diskussionspunkte. Ein Problem stellt die hohe Westwand zur Abendstraße hin dar. Schon in den Gremien Bau- und Hauptausschuss wurde eine Auflockerung durch rankendes Grün gefordert. Wir haben uns jetzt so verständigt, dass man im unteren Teil Efeu an der Wand wachsen lässt und den oberen Teil farblich gestaltet. Es wird dazu aber noch eine detaillierte Vorlage geben.

TOP 13: Info über Betriebskostenabrechnungen durch den LiBa e.V.
Der stellvertretende Bürgermeister Herr Meseberg hatte in dieser schriftlichen Vorlage u.a. ausgeführt, dass die Gemeinde für die Geschäftsstelle des Nabu/LiBa in der Bahnhofstraße 27 die gesamten Miet– und Betriebskosten übernimmt. Es lagen uns jedoch Belege vom Verein vor, dass dies nicht den Tatsachen entspricht, da ein Eigenanteil von 100 € pro Monat gezahlt wird! Das wurde von der Verwaltung anerkannt, Herr Meseberg gab den Fehler zu, was auch zu Protokoll genommen wurde.

TOP 17 bis 20: verschiedene Anfragen und Anträge aus den Fraktionen
Hier kann noch detailliert über Einzelheiten berichtet werden. Einige schriftliche Anfragen zum Thema Vereinförderung im Ergebnis unserer Akteneinsicht können sie schon hier einsehen. Eine Sache wurde aus Sorge, dass sie vielleicht wieder endlos in Ausschüssen und Verwaltung zerredet wird auf unser Drängen hin gleich beschlossen: Eine Erklärung, dass sich der Gemeinderat von Extremismus in jeder Form und von Rechtsradikalen distanziert. Der Entwurf dazu kam von Gemeinderat M. Lange (SPD). Nicht nur die gesellschaftlichen Umstände im Land, auch die in Barleben lassen so etwas nötig werden. In der Vergangenheit sind z.B. bei uns im Ort Hakenkreuzschmierereien aufgetaucht.

TOP 21/22: Tätigkeit des Unternehmerbüros
Da in der letzten Zeit Kritik über die Tätigkeit des Unternehmerbüros der Gemeinde laut wurde, gab es dazu Klärungsbedarf. Das Thema wurde jedoch größtenteils nichtöffentlich behandelt. In einer öffentlichen Vorlage wurde u.a. ein Diagramm vorgelegt, indem die Anzahl der Gewerbeanmeldungen von 2008 bis 2011 in Barleben dargestellt ist, es wurde aber „vergessen“ die Abmeldungen dagegen zu rechnen. Der Bürgermeister war jedoch schon auf unsere Fragen diesbezüglich „vorbereitet“ und hat diese Zahlen auch noch genannt. Nun um die Abmeldungen bereinigt, wird nämlich aus einem Anstieg der Gewerbeanmeldungen pro Jahr (51, 67, 88 und 70) nun in der Bilanz, ein Abfall (42, 39, 38 und 25). Insgesamt ist im genannten Zeitraum aber immerhin die Anzahl der Gewerbetreibenden um 144 gestiegen. Es konnte jedoch kein Beispiel genannt werden, wo dies auf die Auslandsbesuche des Unternehmerbüros zurückzuführen war (hierzu hatte Ratsherrin R. Müller eine Anfrage gestellt)

TOP 23: Grundsatzbeschluss zum Contracting für das Blockheizkraftwerk im neuen Sporthallenkomplex Barleben
Hier wurde kein Beschluss zum Contractingmodell gefasst, sondern es wurde nur eine von 2 Varianten für das Blockheizkraftwerk bestätigt (Adsorberkühlung). Alles Weitere zu den verschiedenen Möglichkeiten eines Contactings soll erst von der Verwaltung untersucht und gegenüber gestellt werden.

TOP 25:
Wurde aus Zeitgründen leider nicht mehr behandelt, was wir im nachhinein sehr bedauern. Hier wollten wir nach Lösungsvorschlägen für die Probleme in der Kindertagesstätte Ebendorf (siehe hier) suchen. Wir nahmen an, dass auf Grund der Brisanz des Themas dieser TOP noch abgehandelt würde, zumal es in der Zwischenzeit auch noch ein Schreiben des Elternkuratoriums an die Gemeinderäte gab, das vom Bürgermeister aber (aus Versehen) nicht an diese weitergeleitet wurde.

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