Prioritäten oder Lobbyeinfluss?

Am 14.08.2012 fasste der Ortschaftsrat Meitzendorf den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses in Meitzendorf (DGH_Meitzendorf_GrundrissDGH_Meitzendorf_Perspektivenhier ansehen). Der Anbau dient in erster Linie zwei Vereinen. Eine Bedarfsermittlung für Vereinszwecke, wie sie im Fall der weiteren Nutzung der „alten“ Kindertagesstätte in Ebendorf vom stellvertretenden Bürgermeister (J. Meseberg) gefordert wird, lag nicht vor. Meitzendorf ist eben nicht Ebendorf! Hier haben die Vertreter der UWG/FDP-Fraktion die Mehrheit im Ortschaftsrat, in Ebendorf nicht. Zufällig sind genau diese „Mehrheiten“ gleichzeitig auch Mitglieder eines Vereines, der Hauptnutznießer dieser Investition ist.
Dem o.g. Beschluss in unserem gerade umgebauten Dorfgemeinschaftshaus noch einmal ca. 250.000 € für einen Anbau mit Bühne, Lagerräumen und Vereinsraum zu investieren, konnte ich nicht zustimmen, da ich keine Notwendigkeit erkenne. In Meitzendorf stehen den Vereinen die Alte Feuerwehr und ab 2013 das neue Ortsteilzentrum Langestraße zur Verfügung. Letzteres wird gerade für knapp 1.000.000 € durch die Gemeinde saniert. Große kulturelle- oder sportliche Veranstaltungen (über den örtlichen Bedarf hinaus) sollten in unserer Gemeinde dort durchgeführt werden, wo die entsprechenden Einrichtungen vorhanden sind. Meiner Meinung nach gilt es Prioritäten zu setzen. Ich könnte auch nicht, so wie der Fraktionsvorsitzende Herr Büchner mit ruhigem Gewissen behaupten „mit der Finanzkraft der Gemeinde Barleben im Rücken werden wir derartige Investitionen schon stemmen“. Dies scheint nämlich nur für bestimmte Investitionen zuzutreffen, sonst würde man für die dringend benötige öffentliche Kita in Ebendorf keinen Fremdfinanzierer suchen und das Vorhaben seit 2 Jahren verzögern. Oder sollte die aktuelle Bestrebung im Technologiepark einen Kindergarten zu errichten (dazu sind schon nichtöffentliche Infovorlagen vorhanden) darauf hinauslaufen, die Kita in Ebendorf ganz einzusparen?
Auch bei dieser Abstimmung zeigte sich wieder: Das Abstimmungsverhalten der Mitglieder der UWG/FDP-Mehrheit im Ortschaftsrat ist abhängig von den jeweiligen Interessengruppen, die sie vertreten. Je nach dem, wie man zu einem Verein steht, wird über dessen Wünsche auch entsprechend entschieden. Sachliche Kritik bzw. ein Hinterfragen solcher „Lobby-Beschlüsse“ ist unerwünscht. Dann wird versucht, in der Öffentlichkeit das Bild aufzubauen, unsere Fraktion (FW) würde die Entwicklung der Ortschaft Meitzendorf verhindern (Volksstimme vom 01.09.2012 siehe hier).

Wenn diese Mehrheit jedoch Beschlüsse wie die folgenden fasst, wird die Öffentlichkeit kaum informiert:

  1.  Zustimmung zur Gebührenerhöhung für Mitglieder des Anglervereins Meitzendorf von 50 € auf 150 € für das Auflegen von Booten/die Nutzung von Stegen am Jersleber See. Der Antrag zur Kostenreduzierung durch unsere Fraktion wird von dieser Mehrheit abgelehnt.
  2.  Zustimmung zur Überplanung der belegten Kleingartenanlage Ebendorfer Weg in Meitzendorf zur Errichtung von 5 Wohngebäuden. Unser Antrag, auch im Interesse des Gartenvereins die Gartensparte als Grünfläche im neuen Flächennutzungsplan zu erhalten, wird abgelehnt.

Mehrheitliche Entscheidungen müssen zwar unter demokratischen Gesichtspunkten akzeptiert werden, meine eigene Meinung kann ich aber trotzdem behalten – auch das gehört zu den demokratischen Spielregeln.

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