Enteignung durch Beschluss ?

Im Rechtsstaat kann grundsätzlich jeder der Haus und Hof besitzt darauf vertrauen, dass man ihm das nicht einfach wegnehmen kann (1*). Die Hürden für eine Enteignung sind sehr hoch, hier müssen schon wichtige allgemeine Interessen, wie z.B. der Bau einer Autobahn oder Eisenbahnlinie vorhanden sein. Selbstverständlich muss der Staat dann einen entsprechenden Ausgleich anbieten und Entschädigung zahlen. Allerdings gibt es bei Änderungen im Flächennutzungs- oder Bebauungsplan auch einen Bestandsschutz für schon vorhandene, rechtmäßig errichtete bauliche Anlagen. Das heißt, der Eigentümer kann diese auch dann weiter erhalten und nutzen, wenn sie aufgrund der neuen Rechtslage an dieser Stelle nicht mehr errichtet werden dürften. Dies ist durch Rechtsprechung (2*) in das Baugesetzbuch eingeflossen (3*).

Nun zu einem aktuellen Fall in Barleben, bei dem das nicht mehr gelten soll. Dem Ortschaftsrat wurde er von der Verwaltung folgendermaßen vorgestellt: Familie G wohnt (rechtmäßig) im Landschaftsschutzgebiet (Grundstücksgröße ca. 4 ha), möchte sich aber altershalber verändern. Familie S hat Grundstücke in der Nähe, kann diese aber nur bebauen, wenn Familie G ihnen zur Erschließung die Nutzung ihres Privatweges in der Rothenseer Str. gewährt.

 

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Stichwahl – das Ergebnis

Zeit für Veränderungen

So lautet unser neues Motto. Manch einer hat es vielleicht schon in der Header-Grafik und an der Uhr bemerkt.

Mit der Wahl von Frank Nase zum neuen hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Barleben, erwarten wir frische Luft in der Zusammenarbeit aller politischen Kräfte zum Wohle der Interessen aller Bürger in der Gemeinde.

Daher wünschen wir Frank Nase, der mit rund 60% der gültigen Stimmen gewählt wurde, einen guten Start in sein neues Amt. Wir als Freie Wählergemeinschaft Barleben stehen für eine konstruktive Zusammenarbeit bereit !

Natürlich bedanken wir uns auch bei Jens Barthel der mit seiner Kandidatur zwar nicht erfolgreich war, aber auf jeden Fall entscheidend mit zur Wende beigetragen hat !

Darum ein anderer Bürgermeister!

Wer ist schuld daran, dass das Geld in der Gemeinde Barleben angeblich hinten und vorne nicht mehr reicht, die Grundsteuer B sogar von 450 auf 700 % erhöht werden musste? Laut unserem Bürgermeister immer die anderen: die Gesetze, der Landkreis, der Gemeinderat oder die Familien mit Kindern, die nicht genügend Kita-Beiträge zahlen wollen (s. Rückseite Ihres Grundsteuerbescheids 2018).

Wer jedoch die kommunalpolitische Situation in Barleben in den letzten Jahren aufmerksam verfolgt hat, dem wird nicht entgangen sein, dass es hier in starkem Maße an Selbstreflektion, aber auch an Demokratieverständnis fehlt. Man muss es immer wieder betonen: Es war kein Zufall, dass die Gewerbesteuern so stark eingebrochen sind. Vor dieser Entwicklung haben Gemeinderäte unserer Fraktion nachweislich oft gewarnt.

Man wollte keine ausreichenden finanziellen Reserven anlegen, was möglich gewesen wäre, sondern ist (dadurch) hohe Risiken eingegangen. Diese bestanden überdies darin, weitere Kredite aufzunehmen, immer unter der (falschen) Annahme, die Steuereinnahmen dafür werden wir in Zukunft schon bekommen.

Ein privater Unternehmer wäre jetzt am Ende. Sollte ein Bürgermeister weiter im Amt bleiben, wenn er in solch einer Situation keinerlei Fehler an seiner Arbeit sieht? Mehr noch, wenn er seine Gläubiger (das wären Sie und ich, die Bürger) nur noch mit Notlügen hinhält? Solche wie die, dass die jährlichen Gewerbesteuern morgen oder aber spätestens übermorgen wieder von 12 Mio. auf 18 Mio. € steigen, obwohl es nach Einsicht in die Steuerunterlagen überhaupt keine Anzeichen dafür gibt? (Haushaltsplan d. Gemeinde Barleben 2017, S.12, siehe nachfolgende Grafik)

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Der neue Mittellandbote 3

Hier noch einmal zum Lesen: (Mittellandbote 3)

Leider konnten wir aus Platzgründen nicht alles unterbringen, darum auf diesem Wege die Fortsetzung der Rubrik Kurznachrichten.

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Die 2. Etage im Verwaltungsamt ist nicht barrierefrei erreichbar. Hier befindet sich aber u.a. die Amtsstube des Bürgermeisters, hier tagt der Kinder- und Jugendgemeinderat, manchmal auch Ausschüsse des Gemeinderates. Man gelangt nur über eine steile Holztreppe nach oben. Das Verwaltungsamt erfüllt somit nicht die Anforderungen gemäß § 49 Abs. 2 BauO LSA. Auf unserer Anfrage hin erhielten wir die Information, dass die Möglichkeit eines Fahrstuhleinbaus durch Einnahmen aus Ablösebeiträgen für die Ortskernsanierung Barleben bestände, der Bürgermeister dies jedoch nicht als erforderlich ansieht. Die 1. Etage wäre mit dem Rollstuhl erreichbar, danach könnte man jemanden aus der Verwaltung rufen. Der Bürgermeister setzt andere Prioritäten: Mit den genannten Mitteln soll für ca.500 000 € die alte Apotheke zu Gewerberäumen umgebaut und zu lukrativen Preisen vermieten werden. Dies obwohl zur Haushaltskonsolidierung alle kommunalen Mietwohnungen (bezahlbarer Wohnraum) verkauft werden.

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Drastische Steuererhöhung

In Kürze wird in Barleben wieder einmal kräftig an der Steuerschraube gedreht – die Bürger sollen zahlen! Wo soll das hinführen und ist das überhaupt nötig? Bei der Beantwortung dieser Frage gibt es mehrere Versionen.

Zuerst die Märchenversion des Bürgermeisters F.-U. Keindorff, überall wiederholt, damit möglichst viele Bürger an sie glauben: „… der Gemeinderat hat die Kitabeiträge nicht so stark erhöht, wie ich es vorgeschlagen habe, deshalb fehlen jährlich ca. 240 000 € im Haushalt der Gemeinde und eine Steuererhöhung ist unumgänglich“.

Nun die anhand von Zahlen (der Verwaltung) objektiv nachprüfbare Realversion: Der Bürgermeister hat 2016 im Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK) ab dem Jahr 2017 sprunghaft steigende Steuereinnahmen eingetragen, für deren Zustandekommen es keinen Beleg gab. So wurden für das Jahr 2017 18,4 Mio. € Ausgaben eingeplant, wir bekommen aber nur ca. 12 Mio. € Einnahmen, also ein Minus von 6 Mio. €! (hier einsehen) Weiterhin sind von Seiten des Bürgermeisters in das jetzt neu zur Abstimmung stehende HKK allein für 2017 zusätzliche Ausgaben von 517 T € aufgenommen worden, die vorher nicht vorgesehen waren.

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Das Interview – Juli 2017

Von Henry Winkelmann

Herr Appenrodt, warum hat Ihre Fraktion bei der letzten Gemeinderatssitzung nicht an der Abstimmung zur Freigabe von Finanzmitteln für das MGZ, den Jugendclub, den FSV Barleben und die SG Motor Ebendorf teilgenommen?

Was hier von der Gemeinde gemacht wurde war ungesetzlich, deshalb diese Form des Protests. Es handelt sich um Mehrausgaben von 141 000 €, die im geltenden Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK) mit 0 € angesetzt sind. Zurzeit haben wir aber keinen Haushalt und deshalb, hier zitiere ich aus §§ 104/105 des KVG LSA, dürfen nur „unvorhergesehene, unabweisbare“ Ausgaben getätigt werden. Der Hintergrund: Bis jetzt weigert sich der Bürgermeister einen Haushaltplanentwurf für 2017 vorzulegen, in dem der Beschluss des Gemeinderates statt 40% nur 30% der Kita-Platzkosten auf die Eltern umzulegen, eingearbeitet wird. Allein durch seine erfolglosen Widersprüche gegen diesen Beschluss vergingen Monate.

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Der Haushaltskonsolidierungs-schwindel

Die angespannte Haushaltslage in Barleben zwingt zu Sparmaßnahmen, da noch Geld zu verschenken sollte tabu sein. Die Nachricht des Bürgermeisters auf der Homepage der Gemeinde, dass durch den Gemeinderatsbeschluss, die Elternbeiträge für die Kitas lediglich auf 30% der umlagefähigen Kosten zu begrenzen (siehe hier), ein immenser finanzieller Schaden entstanden sei, lässt aufhorchen.
Verschärfend wurde den Vereinen kürzlich mitgeteilt, sie bekämen in diesem Jahr kein Geld, weil durch den oben genannten Ratsbeschluss der Haushalt nicht fertiggestellt werden könne. Damit ist die Gemeinde nur eingeschränkt handlungsfähig, Investitionen und Fördermittelanträge können nur mit Zustimmung der Kommunalaufsicht getätigt, bzw. gestellt werden. Die Schuldzuweisung wird vom Bürgermeister natürlich gleich mitgeliefert: unsere Fraktion (FWG/Piraten) und die CDU, die haben den Beschluss zur Kitasatzung herbeigeführt…. Es ist kaum fassbar, welche „amtlichen“ Halb- und Unwahrheiten hier verbreitet werden, deshalb eine Richtigstellung und für jedermann nachprüfbare Fakten.

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Elternbeiträge – eine unendliche Geschichte?

Es geht immer noch um die Elternbeiträge für die Kitas in Barleben. Der Gemeinderat hatte eine moderate Erhöhung auf 30% des umlagefähigen Beitrages beschlossen, der Bürgermeister hatte zwei Mal widersprochen, jetzt musste die Kommunalaufsicht entscheiden (s. hier unsere Beiträge vom 21.1., 3.2. und 17.2.2017).
Sieben Wochen hatte man dort geprüft und mit Verfügung vom 13.04.2017 angewiesen: Die Kitabeiträge sollen auf 40% erhöht werden (hier einsehen). Besonders drastisch: Es wird eine „sofortiger Vollziehung“ angeordnet und mit Ersatzvornahme gedroht, wenn der Gemeinderat der Verfügung nicht bis zum 31.05.2017 nachkommt!

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